Schulden im Insolvenzverfahren sind weiterhin offen
Boris Becker muss noch 435'000 Euro nachzahlen

Boris Becker ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Ganz sorgenfrei ist er aber noch nicht. Die Tennis-Legende muss noch immer offene Schulden abzahlen.
Publiziert: 19.12.2022 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2023 um 13:10 Uhr
Die Tennis-Legende Boris Becker ist nach knapp acht Monaten Haft wieder frei.
Foto: DUKAS
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Boris Becker (55) kann wieder seine Freiheit geniessen. Nach siebeneinhalb Monaten im britischen Huntercombe-Gefängnis im Süden Englands wegen Insolvenzstraftaten wurde die Tennis-Legende entlassen und hat wieder deutschen Boden unter den Füssen. Die Insolvenz verfolgt Becker aber noch immer, denn er muss noch Schulden in Grossbritannien zurückbezahlen.

Wie die «Bild» berichtet, hat er bereits 488'000 Euro an den Insolvenzverwalter überwiesen. Ausstehend seien nun noch 435'000 Euro. Dank seines TV-Interviews, das am Dienstag exklusiv auf ProSieben gezeigt wird, könnte er die Schuld eigentlich vollumfänglich tilgen. Der Grand-Slam-Champion soll nämlich rund 515'000 Euro dafür erhalten. Seine Schulden damit bezahlen muss er aber nicht. Denn das britische Insolvenzrecht unterscheidet zwischen Vermögen und Einnahmen. Die Interview-Gage gehört zu letzterem, weshalb der Insolvenzverwalter nichts davon abbekommt. Sein Einkommen gehört nicht mehr zum Geltungsbereich der Insolvenz – sollte er die Schulden aber nicht bezahlen, könnte ihm eine Klage drohen.

Boris Becker profitierte von einer Sonderregel

Boris Becker war im April von einem Londoner Gericht aufgrund von Insolvenzstraftaten ursprünglich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, er profitierte jedoch von einer Sonderregel, die es ermöglicht, dass ausländische Häftlinge in Grossbritannien bereits ein Jahr früher als gewöhnlich entlassen und abgeschoben werden können – um Platz in britischen Gefängnissen zu schaffen. Allerdings hat diese Ausnahmeregelung Konsequenzen für Becker: Er darf Grossbritannien vorerst nicht mehr betreten.

Dafür muss er in seinem Heimatland keine Zeit mehr hinter Gittern absitzen. Wie RTL vergangene Woche berichtet, drohe ihm in Deutschland wohl vorerst keine Strafverfolgung. Rechtsanwältin Natalie von Wistinghausen sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass man «für dasselbe Vergehen oder Verbrechen nicht mehrfach strafrechtlich verfolgt werden kann». (bsn)

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