Schlappe für Versicherer Swiss Life
Etappensieg für Manor an der Bahnhofstrasse

Manor hat im Streit um das Warenhaus an der Zürcher Bahnhofstrasse einen Etappensieg errrungen: Das Obergericht hat entschieden, dass die Vermieterin Swiss Life dem Warenhaus eine neue Offerte für die Fortsetzung des Mietverhältnisses unterbreiten muss.
Publiziert: 04.12.2018 um 07:39 Uhr
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Aktualisiert: 04.12.2018 um 09:48 Uhr

Trotz des Teilsieges ist es sehr ungewiss, ob Manor längerfristig  an der Einkaufsmeile in Zürich bleiben kann. Denn seit Jahren streiten Manor und Swiss Life um die Nutzung des Belle-Epoque-Hauses an der Bahnhofstrasse. Manor will auf den 14'000 Quadratmetern Fläche weiterhin ein Warenhaus betreiben.

Swiss Life kann sich auch andere Nutzungen vorstellen, etwa einzelne Boutiquen oder Büros. Hauptsache die Mieteinnahmen fliessen. Und diese sollen grosszügiger fliessen: Der Lebensversicherungskonzern will für das Haus an bester Lage künftig deutlich mehr Geld. 19 Millionen Franken, gemäss Manor-Angaben drei Mal mehr als bisher.

Swiss Life betont, dass es nicht sein könne, dass sie einen erfolgreichen Konzern «massiv subventioniert, indem sie von ihm keine marktübliche Miete verlangt.» Aus Manor-Sicht kann das Haus dann aber nicht mehr als Warenhaus betrieben werden.

Verlängerung für Manor an der Bahnhofstrasse: Das Obergericht gibt dem Warenhauskonzern recht.
Foto: Keystone
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Nur Warenhaus-Miete erlaubt

Manor klagte und erhielt beim Mietgericht bereits 2014 Recht. Es entschied, dass Swiss Life dem Warenhaus gar keine vertragsgemässe Offerte gemacht habe. Swiss Life habe einen Mietzins offeriert, der sich nicht an einer Warenhausnutzung orientiert habe, sondern an Flächen jeglicher Art, also Boutiquen oder Büros.

Swiss Life dürfe jedoch nur einen marktüblichen Warenhaus-Mietzins verlangen. So stehe es im Vertrag. Die 19-Millionen-Offerte entspreche somit nicht der ursprünglichen Vereinbarung.

Weiterzug vor Bundesgericht 

Dieses Urteil hat das Obergericht nun bestätigt. Swiss Life soll Manor nun eine neue Offerte mit «marktüblichen Vertragskonditionen für ein Warenhaus» vorlegen. Das Interesse der Vermieterin, ihre Erträge zu optimieren, ändere nichts daran, dass die Offerte sich am Vertragszweck zu orientieren habe, schreibt das Obergericht.

Swiss Life stellt sich seit Beginn der Streitigkeiten auf den Standpunkt, dass die Warenhaus-Nutzung nicht explizit vorgeschrieben ist und die erste Offerte somit korrekt war. Der Konzern wird das Urteil deshalb ans Bundesgericht weiterziehen, wie es dort auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess.

Mieterstreckung beantragt

Ob Manor an der Bahnhofstrasse bleiben kann, ist aber auch aus einem anderen Grund ungewiss: Swiss Life will den langjährigen Mietvertrag mit Manor «unter allen Umständen» im kommenden Jahr auslaufen lassen.

Auch dagegen setzte sich Manor bereits zur Wehr. Dieses Mieterstreckungs-Begehren liegt nun ebenfalls beim Obergericht. Ein Entscheid wurde noch nicht gefällt.

Da auch dieses Urteil – egal wie es ausfällt – wohl ans Bundesgericht weitergezogen werden dürfte, wird der Streit noch einige Zeit dauern. Zumindest bis ein rechtsgültiges Urteil vorliegt, kann Manor sicher noch an der Bahnhofstrasse bleiben. (SDA/koh)

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