Jetzt wirds eng für Skreinig und Gasser
Strafanzeige im Konkurs-Fall Circus Royal

Tag drei im Konkurs-Krimi um den Circus Royal. Während dieser eine Vorstellung in der Zürcher Mittagshitze gibt, erfährt BLICK: Bei der Thurgauer Staatsanwaltschaft ist eine Strafanzeige eingegangen.
Publiziert: 13.07.2018 um 17:46 Uhr
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Aktualisiert: 15.11.2018 um 22:57 Uhr
Konrad Staehelin

Jetzt fangen sie beim Circus Royal zu schwitzen an. Nicht nur, weil die Sonne auf das Zürcher Kasernenareal runterbrennt, wo die Zelte bis Ende Juli aufgebaut sind. Sondern auch, weil es nun für Direktor Oliver Skreinig (39) und Peter Gasser (61), Skreinigs Ex-Freund und ehemaliger Geschäftsführer des Betriebs, brenzlig wird.

BLICK hat erfahren: Jetzt setzt es sogar eine Anzeige!

Die Staatsanwaltschaft Thurgau bestätigt: «Es ist in der von Ihnen erwähnten Angelegenheit eine Strafanzeige eingereicht worden.»

Im Fokus: Oliver Skreinig, sowohl bei der alten als auch der neuen Firma der Zirkusdirektor.
Foto: Konrad Staehelin
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Darum gehts: Am Mittwoch hat BLICK publik gemacht, dass nicht nur im Juni ein Konkursverfahren gegen die Circus Royal Betriebs GmbH eingeleitet wurde, weil ein Gläubiger dies beantragt hatte. Sondern auch, dass nur zwei Wochen zuvor eine neue Firma namens Circus Royal GmbH gegründet wurde. Der Kopf hinter der neuen Firma und auch an der alten zu 50 Prozent beteiligt: Skreinig. Die anderen 50 Prozent gehörten Gasser. Dieser ist schwer erkrankt und wird laut Skreinig wohl nie mehr in die Zirkuswelt zurückkehren. Skreinig macht alleine weiter.

«Grundsätzlich legal»

Der Vorwurf von mehreren Parteien, die mit dem Circus Royal zu tun hatten, gegenüber BLICK: Der Konkurs der früheren Betreiberfirma war Absicht, um die Gläubiger nicht mehr bedienen zu müssen. 2010 sollen Skreinig und Gasser das Gleiche schon mal abgezogen haben.

«Das kommt immer wieder vor und muss nicht illegal sein», sagt Rolf Müller (47), Partner bei der Anwaltskanzlei Müller Paparis, die sich auch auf Konkursrecht spezialisiert hat. «Am häufigsten erleben wir solche Fälle in der Baubranche.»

Eigentlich sei es sinnvoll, Konkurse und Neugründungen gleichzeitig zu erlauben: «Unternehmerisches Scheitern soll in einer Marktwirtschaft möglich sein, jeder soll eine zweite Chance erhalten.» In den sauren Apfel müssen dann jeweils die Gläubiger beissen, die ihr Geld verlieren. «Wer sich schützen will, verlangt Vorauskasse.»

Noch viele Fragezeichen

Allerdings sind die Chefs einer konkursiten Firma nicht automatisch fein raus: Sie können persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Etwa, wenn sie die Konkurs-Firma ausgehöhlt haben, indem sie deren Besitz zu billig an die neue Firma verkauften. Dafür reicht eine Anzeige eines Geschädigten. Auch wenn jemand mehrmals so Konkurs gehe, könne er angezeigt werden. Dafür muss er allerdings im gleichen Kanton bleiben – was im Fall Royal passiert ist.

Um was genau geht es also bei der Anzeige? Die Thurgauer Staatsanwaltschaft schreibt dazu: «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.»

Wer hat also die Strafanzeige eingereicht? Darauf gibts bisher keine Antwort. Gegen wen richtet sie sich? Auch das ist nicht klar – es ist jedoch anzunehmen, dass Skreinig und Gasser im Fokus stehen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beim Circus Royal ist man sich keiner Schuld bewusst, weiss vom Inhalt der Anzeige auch nicht mehr zu berichten.

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