Weltstrafgericht
Strafgerichtshof: Staatschef nicht geschützt durch Immunität

Ein amtierendes Staatsoberhaupt ist nach einem Urteil des Weltstrafgerichtes nicht durch Immunität geschützt vor internationaler Strafverfolgung. Mit diesem Urteil bekräftigten die Richter der Berufungskammer am Montag das Urteil der ersten Instanz.
Publiziert: 06.05.2019 um 11:31 Uhr

Daher hätte Jordanien den nun abgesetzten Staatspräsidenten des Sudan, Omar al-Baschir, 2017 bei dessen Besuch festnehmen und an den Internationalen Strafgerichtshof ausliefern müssen. Allerdings wird das Fehlverhalten keine Konsequenzen haben für Jordanien.

Gegen Al-Baschir, der im April vom Militär abgesetzt und inhaftiert worden war, hatte das Den Haager Gericht bereits 2009 einen Haftbefehl erlassen. Ihm werden Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der westlichen Region Darfur zur Last gelegt.

Al-Baschir hatte dennoch 2017 Jordanien besucht und wurde nicht festgenommen und ausgeliefert. Dazu aber war das Land nach dem Urteil als Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes verpflichtet.

Jordanien hatte nach Ansicht der Richter zudem eine doppelte Verpflichtung, weil es nämlich auch die Uno-Konvention gegen Völkermord ratifiziert hatte. Amman hatte die Festnahme damals abgelehnt mit dem Hinweis auf die Immunität des Staatschefs.

Das Berufungsgericht korrigierte allerdings die in erster Instanz verhängte Sanktion gegen Jordanien. Das Fehlverhalten dürfe nicht dem Uno-Sicherheitsrat und der Konferenz der Vertragsstaaten gemeldet werden, urteilten die Richter mit knapper Mehrheit.

(SDA)

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