Sie muss 600 Franken blechen
Zürcher Obergericht verurteilt Klimaaktivistin wegen Nötigung

Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine 48-jährige Klimaaktivistin wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.
Publiziert: 04.06.2024 um 18:15 Uhr
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Aktualisiert: 04.06.2024 um 18:22 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Am Dienstag verurteilte das Zürcher Obergericht eine 48-jährige Klima-Aktivistin wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 30 Franken. Damit kippte es den Freispruch eines mittlerweile gesperrten Bezirksrichters.

Mit der Verurteilung der Aktivistin folgte das Gericht grösstenteils dem Antrag des Staatsanwaltes, der 20 Tagessätze zu 50 Franken bedingt gefordert hatte.

Bezirksrichter war «befangen»

Vom Bezirksgericht war die Aktivistin noch freigesprochen worden. Allerdings erklärte das Bundesgericht den damals zuständigen Richter inzwischen für befangen, weil er sich mit den Klimaschützern solidarisiert habe. Er wurde für alle Klima-Prozesse gesperrt.

Die Übersetzerin und Yogatherapeutin, die mittlerweile in Frankreich lebt, hatte sich im Oktober 2021 als Aktivistin von «Extinction Rebellion» auf die Uraniastrasse gesetzt und den Verkehr blockiert. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Das Obergericht hat eine 48-jährige Klimaaktivistin wegen Nötigung verurteilt. Sie hatte sich auf die Uraniastrasse gesetzt und den Verkehr blockiert. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA
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