So können Sie trotzdem in Deutschland einkaufen
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Was ist erlaubt und was nicht?So können Sie trotzdem in Deutschland einkaufen

Wie man jetzt über die Grenze und ohne Busse wieder nach Hause kommt
So können Sie trotzdem in Deutschland einkaufen

Die Kontrollen an den Grenzen wurden zwar gelockert – aber nur leicht. Mal eben nach Deutschland wie vor Corona ist weiterhin nicht möglich. Was ist jetzt erlaubt und was nicht? BLICK klärt die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 25.05.2020 um 23:23 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2020 um 11:53 Uhr
Wegen Corona haben Schweiz und Deutschland ihre Einreisebestimmungen verschärft.
Foto: Marco Latzer
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Johannes Hillig

Es war ein historischer Moment: Unter tosendem Applaus wurde der Zaun zwischen Kreuzlingen TG und Konstanz (D) abgerissen. Wochenlang hatte er Familien und Liebende voneinander getrennt. Der Grund: Corona. Die Grenzen wurden wegen des Virus im März geschlossen.

Ab dem 11. Mai wurden die Massnahmen wieder gelockert. Die systematischen Kontrollen an den Grenzen sind inzwischen passé. Jetzt wird nur noch stichprobenartig kontrolliert. «Entsprechend wird nicht mehr unbedingt jede einzelne Person kontrolliert, es ist aber durchaus noch möglich», sagt Matthias Simmen von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) zu BLICK.

Die Kontrollen an den Grenzen sind zwar weniger geworden. Doch entspannter geht es trotzdem nicht zu. Einfach mal nach Deutschland fahren darf man immer noch nicht. Weiterhin gilt: Für eine Einreise braucht es einen triftigen Grund.

Wann darf man nun also nach Deutschland und was passiert, wenn man erwischt wird? BLICK klärt die wichtigsten Fragen.

Was bedeutet triftiger Grund?

Eine eindeutige Definition gibt es nicht. Die deutsche Bundespolizei nennt aber einige Beispiele. So ist das Besuchen von Verwandten oder die Pflege von Angehörigen ein triftiger Grund. Ein Freund nach langer Zeit wieder zu treffen dagegen nicht. Wer ohne triftigen Grund erwischt wird, muss aber keine Strafe fürchten. «Durch die Bundespolizei werden in diesem Zusammenhang keine Bussgelder verhängt», sagt Daniel Rosin von der deutschen Bundespolizei zu BLICK. Einzige Konsequenz: Man muss an der Grenze umkehren.

Was muss ich beim Grenzübertritt wissen?

Wer über die Grenze nach Deutschland möchte, sollte davor eine Selbstdeklaration ausfüllen. Das empfehlen die Behörden in Deutschland und in der Schweiz. Die entsprechenden Formulare befinden sich einmal auf der Internetseite der deutschen Bundespolizei und auf der Internetseite vom Staatssekretariat für Migration (SEM).

Darf ich wieder zum Einkaufen über die Grenze?

Nein. Eine Shoppingtour nach Deutschland ist trotz Lockerung nicht erlaubt – und wird sogar bestraft. Wer erwischt wird, muss 100 Franken zahlen. Allein am vergangenen Auffahrtswochenende wurden gesamtschweizerisch rund 100 Bussen wegen Einkaufstourismus verteilt, so EZV-Sprecher Simmen zu BLICK. Wer allerdings einen triftigen Einreisegrund hat, darf in Deutschland auch einkaufen.

Dann ist eine Shoppingtour also erlaubt?

Jein. Nur wer ausschliesslich zum Einkaufen über die Grenze möchte, muss mit einer Busse rechnen. Anders sieht es aus, wenn man wegen eines triftigen Grundes in Deutschland ist. Dann darf man auch einkaufen gehen. Klingt erst mal gut. Aber Achtung: Die beliebten Ausfuhrscheine gibt es erst mal nicht. Der deutsche Zoll stempelt zurzeit keine Scheine ab. Heisst: Wer sowieso in Deutschland ist, darf natürlich auch einkaufen. Auf die grosse Shoppingtour sollte man aber verzichten.

Wie steht es um meinen Zahnarzttermin?

Für einen Arzttermin darf man über die Grenze nach Deutschland. Das gilt auch für den Zahnarzt. Wichtig: Wer in eine Kontrolle gerät, muss gegebenenfalls den Termin nachweisen können.

Darf ich für einen Coiffeurbesuch über die Grenze?

Nein. Ein Besuch beim Coiffeur gilt nicht als triftiger Grund. Wer erwischt wird, muss gleich wieder umkehren – und zwar ohne neuen Haarschnitt.

Darf ich mein Auto in Deutschland in die Garage bringen?

Nein. Gleiches Spiel wie beim Coiffeurbesuch. Der Garagenbesuch muss noch warten – und zwar bis zum 15. Juni. Dann wollen die Schweiz und alle Nachbarländer ihre Einreisebeschränkungen komplett aufheben.

Darf ich für eine Beerdigung über die Grenze?

Ja. Sollte ein enger Verwandter im Sterben liegen oder beerdigt werden, darf man über die Grenze. Das gilt für beide Länder. Während die Schweiz darunter enge Familienmitglieder fasst, sind die Deutschen konkreter. Dort greift die Ausnahme bis zur Verwandtschaft zweiten Grades.

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