Mörder von Boi (†17) konnte leicht türmen
«Es hat zu wenig Plätze in Anstalten»

Der Killer von Boi Ngoc Nguyen (†17) ist aus der Klinik Königsfelden geflüchtet. Schuld sei der Mangel an geeigneten Plätzen für solche Sonderfälle, sagt der Generalsekretär des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres.
Publiziert: 31.05.2016 um 11:50 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 21:42 Uhr

In der Nacht auf Samstag türmte der Mörder von Boi Ngoc Nguyen (†17) aus der Psychiatrischen Klinik Königsfelden in Windisch AG. Nach dem Ausbruch von Kris Van Ooijen (22) wächst die Kritik an den Behörden – aber auch die Verwaltung selbst bemängelt die fehlenden Institutionen.

Der Ausbruch ist für Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Aargauer Departements Volkswirtschaft und Inneres, eine Folge des eklatanten Mangels an Spezialplätzen für Sonderfälle. 

Dem zuständigen Familiengericht sei damals gar keine andere Möglichkeit als Königsfelden zur Verfügung gestanden, sagt Fricker im «SRF Regionaljournal». «Die Alternative zu Königsfelden wäre die Freilassung des Täters gewesen.»

Boi Ngoc Nguyen († 17) aus Schwyz wurde im August 2009 zum letzten Mal gesehen. Zehn Monate später fand ein Spaziergänger im Tessin Skelettteile von ihr.
Foto: ZVG
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Das Problem: Die Klinik verfügt über keinen Hochsicherheitstrakt, wie die Psychiatrischen Dienste Aargau kürzlich einräumten (BLICK berichtete)

Strafanstalt statt Heim 

Der grundsätzliche Mangel an Plätzen in psychiatrischen Einrichtungen bestätigte sich auf im Fall des Dirnen-Killers Tobi B.* Dieser sitzt nach dem Mord an der Prostituierten Kerstin S.* (†40) in der Vollzugsanstalt Lenzburg AG. 

Nach einem gescheiterten Ausbruchsversuch aus einem Heim hatten die Aargauer Behörden eine «fürsorgliche Unterbringung» verfügt – genau wie bei Bois Killer. Doch statt in eine Klinik kam B. nach Lenzburg. Dort wird er seither wegen seiner psychischen Erkrankung behandelt. Auf Dauer könne das keine Lösung sein, sagt Fricker.

Nicht minder problematisch ist der Fall des als «Schläger von Schüpfen» bekannten Igor L.* (BLICK berichtete). Weil für diesen kein geeigneter Therapieplatz gefunden werden konnte, sass L. über vier Jahren im Gefängnis. Dies, obschon er lediglich zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt wurde. 

Im Februar dieses Jahres wurde L. in die Klinik Rheinau ZH verlegt. Und das erst, nachdem ein Bundesgerichtsurteil Ende Dezember 2015 den Druck auf die Strafbehörden massiv erhöht hatte. Dieses befand damals, dass L. freigelassen werden muss, wenn kein geeigneter Therapieplatz gefunden werde. (gr)

* Namen der Redaktion bekannt

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