Stossverkehr bei Corona-Verbot
1:20
Masseurin Darasavanh F.Stossverkehr bei Corona-Verbot

Masseurin Darasavanh F. (50) legte illegal bei Freiern Hand an
Stossverkehr bei Corona-Verbot

Direkter Körperkontakt statt Abstand halten. In Rheineck SG hatte ein Erotikbetrieb trotz der klaren Regelung des Bundes weiterhin geöffnet, um Freier zu empfangen. Betreiberin Darasavanh F. wird nun zur Rechenschaft gezogen.
Publiziert: 02.04.2020 um 23:24 Uhr
|
Aktualisiert: 03.04.2020 um 12:24 Uhr
Marco Latzer

Vom Coronovirus und der möglichen Ansteckungsgefahr wollte sich Darasavanh F.* (50) ihr Geschäft nicht vermiesen lassen. Die Thailänderin empfing in ihrem Erotik- und Massagebetrieb in Rheineck SG trotz des Notstands weiterhin Freier – obwohl Prostitution in der Schweiz zurzeit faktisch untersagt ist.

Ein Zivilpolizist liegt deshalb am 24. März auf dem Parkplatz vor dem Etablissement auf der Lauer, als F. einen «Stammkunden» empfängt, wie es im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen heisst.

Besucher machte sich vorher per Telefon schlau

Der Besucher beteuert gegenüber der Polizei, er habe vor seinem Besuch noch extra telefonische Abklärungen vorgenommen. Erst als Darasavanh F. ihm bestätigt, dass ihr Studio offen sei, habe er sich auf den Weg gemacht, um eine Erotikmassage zum Preis von 150 Franken für 30 Minuten in Anspruch zu nehmen.

Empfing Freier trotz Tätigkeitsverbot: Darasavanh F. (50) wurde wegen Missachtung der Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates verurteilt.
Foto: zvg
1/8

«Er war der einzige Kunde, den ich in der ganzen Zeit empfangen habe», beteuert F. den Ermittlern und BLICK. Nur: Die Justiz kauft ihr das nicht ab. Schliesslich sei auch ein Zivilbeamter bei eigenen Abklärungen problemlos eingelassen worden, wo sich drei Dirnen angeboten hätten.

Strafbefehl vermutet weitere Kundschaft

«Aufgrund der geschilderten Umstände muss vielmehr davon ausgegangen werden, dass auch weitere Kunden bedient worden sind», so der Strafbefehl. Aufgrund der Missachtung der Covid-19-Verordnung 2 des Bundesrates erhält Darasavanh F. nun einen Eintrag ins Strafregister.

Wegen der Verurteilung fasst sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 100 Franken. Probezeit: drei Jahre. Zudem muss die Thailänderin eine Busse von 1500 Franken und Gebühren (500 Franken) abdrücken. Was die Betroffene ausserordentlich schmerzt.

Aufs Geld angewiesen

«Ich habe es ja nicht einfach so zum Spass gemacht. Irgendwie muss ich doch auch meinen Kühlschrank füllen», erklärt F. Dass sich die Abstandsregeln bei direktem Körperkontakt nicht einhalten lassen, sei ihr bewusst.

Schon in den Wochen vor der Corona-Krise hätten immer weniger Kunden bei ihr verkehrt, weshalb sie dringend auf Geld angewiesen sei. Darasavanh F. will nun einen Kredit aufnehmen, um die finanzielle Situation zu entschärfen.

Stadtpräsident will Erotikbetrieb im Auge behalten

Rheinecks Stadtpräsident Urs Müller (53) zum Fall: «In der aktuellen, ausserordentlichen Notsituation könnte die Gemeinde eine Betriebsschliessung verfügen, aber die ist faktisch ja schon wegen des Bundesratsbeschlusses erfolgt.»

Weitere Eingriffsmöglichkeiten – wie eine dauerhafte Schliessung – habe die Gemeinde nicht, solange der Erotikbetrieb die baurechtlichen Vorgaben erfülle. «Das Gesetz sieht da eine gewisse Gewerbefreiheit vor», so Müller. Aber: «Wir werden die Situation rund um den Betrieb weiterhin genau beobachten!»

*Name geändert

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

Mehr
Habe ich das Coronavirus oder nur die Grippe?

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

Gerade in der Grippesaison kann man selber nur schwer einschätzen, ob man am Coronavirus erkrankt ist oder ob man einfach eine gewöhnliche Grippe hat. Die Unterschiede sind fein, aber es gibt sie. Blick klärt auf.

Mehr
Schutz gegen Coronavirus

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch

Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:

Hygienemassnahmen

  • Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
  • Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
  • Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.

Kontakt minimieren

  • Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
  • Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
  • 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
  • Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
  • Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.

Informiert bleiben

  • An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Mehr
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?