«Luca M. ist nicht ehrlich!»
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Bekiffter Luca M. vor Gericht:Das sagt der Vater der totgefahrenen Larissa (†27)

Audi-Rowdy wird weggesperrt
6 Jahre Knast für Totfahrer Luca M. (41) aus Domat/Ems GR

Das Gericht in Domat/Ems GR setzt ein starkes Zeichen. Totfahrer Luca M. (41) muss ins Gefängnis. Der Audi-Rowdy hat Roller-Fahrerin Larissa Caviezel (†27) auf dem Gewissen. Er schoss die junge Frau bei einem riskanten Überholmanöver frontal ab.
Publiziert: 03.04.2019 um 17:31 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2019 um 12:01 Uhr
Anian Heierli
Anian HeierliReporter Zentralschweiz

Mit gesenktem Kopf nimmt Totfahrer Luca M. (41) sein Urteil entgegen. Das Regionalgericht Imboden in Domat/Ems GR verurteilt den Bündner zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren.

Hinzu kommt eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken sowie eine Busse von 300 Franken.

M. nahm den Tod der jungen Frau in Kauf

Das Gericht verurteilt M. wegen Tötung mit Eventualvorsatz, der qualifizierten groben Verletzung von Verkehrsregeln und Fahren in fahrunfähigem Zustand. Für den Richter ist somit klar, dass M. mit seinem waghalsigen Überholmanöver den Tod der jungen Frau bewusst in Kauf nahm. 

Richter verurteilt Tofahrer Luca M. (41) zu einer langen Freiheitsstrafe.
Foto: zvg
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Der Richter spricht Klartext: «Der Verurteilte hat zu einem Blindflug angesetzt. Es kann nicht klar genug gesagt werden, dass Überholen zu den gefährlichsten Manövern gehört. Insbesondere während der Nacht.»

Der Horror-Unfall passierte im Januar 2017. M. fährt mit seinem Audi Q5 morgens um 5.30 Uhr auf der Hauptstrasse von Chur GR nach Domat/Ems. Vor ihm sind zwei Autos, die Sicht beträgt 50 Meter und es ist dunkel. Trotzdem setzt der Italiener zum Überholen an. Er beschleunigt auf bis zu 115 km/h.

Auf der Gegenfahrbahn übersieht er Larissa Caviezel (†27), die ihm auf ihrem Roller korrekt entgegenkommt. Die junge Frau bremst schnell ab, doch es ist zu spät: 43 Meter fliegt und rutscht sie über die Strasse. Sie stirbt noch auf der Unfallstelle.

Foto: BLICK Grafik

Frühere Urteile werden nicht gewertet

Aus den Akten wird klar: Der Verurteilte Audi-Rowdy hatte zur Tatzeit eine THC-Konzentration von 4,5 Mikrogramm pro Liter im Blut. Somit war die kritische Grenze von 1,5 massiv überschritten. Zudem zeigen Recherchen: M. verursachte 1997 bereits einen Unfall mit Todesfolge.

Seither bezieht er eine IV-Rente. Doch das hielt ihn nicht von Verkehrsdelikten ab. Auch später wurde ihm der Ausweis mehrfach entzogen. Doch die mehr als fünf Jahre zurückliegenden Urteile gelten als verjährt. Sie fliessen nicht in die aktuelle Strafe mit ein.

Die aktuelle Freiheitsstrafe gegen M. ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

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