Prozess
76-Jährige wird wegen Mordes an einem Kind verwahrt

Das Basler Strafgericht hat am Dienstagnachmittag eine 76-jährige Seniorin, die im März 2019 einen Schüler getötet hatte, des Mordes verurteilt. Sie wird verwahrt.
Publiziert: 11.08.2020 um 16:38 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2020 um 16:55 Uhr

Somit folgte das Strafgericht dem Antrag der Basler Staatsanwaltschaft, die Frau zu verwahren. Die 76-Jährige habe den Tatbestand des Mordes erfüllt - sei aber schuldunfähig und nicht strafbar, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Sie habe dass Kind aus Eigeninteressen kaltblütig wie ein Lamm abgestochen.

Das Gericht lehnte die Forderungen der Eltern nach Genugtuung in der Höhe von 185'000 Franken und eine Schadenersatzzahlung von rund 18'700 Franken ab.

Der siebenjährige Bub war am 21. März 2019 kurz vor 12.40 Uhr am St. Galler-Ring in Basel auf dem Heimweg von der Schule mit einem Küchenmesser niedergestochen worden. Er erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

Der siebenjährige Bub war am 21. März 2019 auf dem Heimweg von der Schule am Basler St. Galler-Ring von der 76-Jährigen niedergestochen worden.
Foto: GEORGIOS KEFALAS

Die Seniorin, die seit Jahrzehnten mit den Behörden im Streit gewesen war, begründete die Tötung des ihr unbekannten Kindes am Montag vor Gericht mit ihrer Verzweiflung. Sie habe im Affekt gehandelt, sagte die Seniorin. Sie bereue die Tat jeden Tag. Die Behörden hätten sie allerdings so weit getrieben.

Die Angeklagte leidet gemäss Gutachten an einer chronifizierten, schwerwiegend wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn.

(SDA)

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