Das bedeutet die «besondere Lage»
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Rückkehr zur Normalität:Notlage wird per 19. Juni aufgehoben

Clubs, Puffs, Kinos
Die Lockerungen in der Übersicht

Nun soll es schnell gehen: Schon am 6. Juni kommt es zur grossen Öffnung – selbst Prostituierte sollen ihrem Job wieder nachgehen können.
Publiziert: 27.05.2020 um 15:19 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2020 um 08:46 Uhr

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat heute beschlossen. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von bis zu 30 Personen erlaubt.

Wie Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (60), Gesundheitsminister Alain Berset (48) und Bundesrätin Karin Keller-Sutter (56) bekanntgeben, kommt es zu weiteren Lockerungen.

Der Bundesrat lockert die verbliebenen Einschränkungen per 6. Juni 2020 weitgehend. Bedingung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte (Contact Tracing) sichergestellt sein, etwa mit Präsenzlisten.

Bundesrat Alain Berset, rechts, und der Corona-Delegierte Daniel Koch, freuen sich über sinkende Fallzahlen.
Foto: Keystone
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Der Bundesrat gibt die folgenden Lockerungen bekannt:

  • Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 von bisher 5 auf 30 Personen erhöht.
  • Unterschriftensammlungen sind mit entsprechendem Schutzkonzept ab dem 1. Juni wieder zulässig. Den Initiativ- und Referendumskomitees steht ein Standard-Schutzkonzept zur Verfügung.
  • Ab 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen und Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen.
  • Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt, wie Schwingen, Judo, Boxen oder Paartanz sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt.
  • Im Sommer finden zahlreiche Lager mit Kindern und Jugendlichen statt. Viele Gemeinden organisieren zudem während der Ferien Tagesstrukturen. Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden.
  • Am dem 6. Juni können Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Alle Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Casinos, Freizeitparks, Zoos und botanische Gärten können wieder öffnen, ebenso Schwimmbäder und Wellnessanlagen. Ab dem 6. Juni können auch Erotikbetriebe und Angebote der Prostitution wieder öffnen.
  • In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sollen die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, bei Gruppen von mehr als vier Personen sind sie verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen. Dies gilt auch für Discos und Nachtclubs. Sie müssen zudem Präsenzlisten führen und pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.
  • Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen (Sekundarstufe II, Tertiärstufe und Weiterbildung) ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt. Wie der Unterricht vor Ort wieder aufgenommen wird, entscheiden die Kantone.

Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen und weitere Lockerungen beschliessen. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis am 31. August 2020 untersagt. (pt)

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