Bundesrat rettet Pfingst-Gottesdienste
Ab 28. Mai darf wieder gemeinsam gebetet werden

Ab dem 28. Mai dürfen Kirchen wieder Gottesdienste durchführen. Das hat der Bundesrat beschlossen. Die Kirchen, Synagogen und Moscheen müssen allerdings Schutzkonzepte vorlegen.
Publiziert: 20.05.2020 um 14:55 Uhr
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Aktualisiert: 25.05.2020 um 11:24 Uhr

Gerade in Krisenzeiten ist der Glaube für viele Menschen eine wichtige Stütze. Umso mehr traf es gläubige Christen, Juden und Muslime, dass ihre Gotteshäuser wegen des Coronavirus geschlossen wurden. Nicht ganz zu Unrecht: Im Elsass liess sich ein lokaler Ausbruch des Virus auf einen freikirchlichen Gottesdienst zurückverfolgen.

Doch ab dem 28. Mai muss nicht mehr allein gebetet werden – dann dürfen die Glaubensgemeinschaften ihr gemeinsames religiöses Leben wieder aufnehmen. Sämtliche Gottesdienste und Feiern aller Religionen sind wieder erlaubt.

Das Weihwasserbecken bleibt leer

Allerdings müssen die Glaubensgemeinschaften Schutzkonzepte erarbeiten und auch die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten sicherstellen. Die Arbeiten an diesen Schutzkonzepten sind weit fortgeschritten: Schon Ende April legte die Schweizer Bischofskonferenz ein Konzept vor, wenig später folgten die reformierte Kirchen und die Freikirchen.

Bald dürfen Gläubige wieder in die Kirchen. Allerdings nur begrenzt.
Foto: Keystone
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So müssen die Kirchgemeinden dafür sorgen, dass das Gotteshaus vor und nach den Gottesdiensten desinfiziert wird. Beim Eintreten müssen sich die Gläubigen die Hände desinfizieren. Bitter für viele Katholiken: Das Weihwasserbecken bleibt vorerst leer. Auch auf das Umherreichen des Kollektenkörbchens wird verzichtet – nicht aber auf die Austeilung der Kommunion. Freikirchen hingegen empfehlen, auf das Abendmahl zu verzichten.

Gottesdienst mit Platzreservation?

Damit genügend Abstand gehalten werden kann, wird die Anzahl der Besucherinnen und Besucher beschränkt. Jeder einzelne Gläubigen soll mindestens vier Quadratmeter für sich haben. Um zu vermeiden, dass bei gut besuchten Gottesdiensten – wie an Pfingsten – Gläubige vor dem Gotteshaus abgewiesen werden müssen, empfiehlt die Bischofskonferenz ein Anmeldeverfahren mit Platzreservationen. Die Freikirchen empfehlen ihren grösseren Gemeinden sogar ein Ticketing-System.

Ältere und kranke Menschen werden gebeten, auf den Kirchenbesuch zu verzichten. Letztes sorgte für harsche Kritik. Kritik, die Bischof Felix Gmür, Präsident der Bischofskonferenz, verstehen kann: «Christliche Gemeinschaft ist Gemeinschaft, die einschliesst, nicht ausschliesst. Ein Schutzkonzept ist aber von Natur aus etwas, das ausschliesst. Es lässt sich nicht mit der Idee einer christlichen Gemeinschaft in Einklang bringen», sagte er gegenüber dem SRF.

Auch Juden und Muslime bereiten sich vor

Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund hat ein Konzept vorgelegt, das im Grossen und Ganzen mit dem der Kirchen übereinstimmt. Die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz arbeitet noch an ihrem Schutzkonzept. (sf)

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