Bundesrat spricht Bschiss-Machtwort
Bundesamt für Polizei muss gegen Post ermitteln

Der Bundesrat hat auf Antrag von Verkehrsministerin Doris Leuthard beschlossen, den Postauto-Bschiss durch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) untersuchen zu lassen.
Publiziert: 27.02.2018 um 16:17 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 20:40 Uhr
Wegen des Postoauto-Skandals: Die Postauto AG hatte seit mindestens 2007 widerrechtlich zu hohe Subventionen kassiert. Gewinne wurden vor dem Bund versteckt. Um über 200 Millionen Franken beläuft sich der grösste Subventionsbetrug der Schweizer Geschichte.
Foto: Siggi Bucher
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Sermîn Faki, Petar Marjanovic

Der Bundesrat hat auf Antrag von Verkehrsministerin Doris Leuthard (54) beschlossen, das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Post durch das Bundesamt für Polizei (Fedpol) führen zu lassen. Dabei geht es darum, die festgestellten Unregelmässigkeiten beim Bezug von Subventionen im regionalen Personenverkehr durch die Postauto strafrechtlich zu prüfen und zu beurteilen, wie der Bundesrat mitteilt.

Damit reagiert die Landesregierung auf die Weigerung von Bundesanwaltschaft und Berner Staatsanwaltschaft, im Postauto-Bschiss zu ermitteln. Beide hatten sich auf den Standpunkt gestellt, dass das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Gesetzesverstösse selbst untersuchen müsse, da es sich beim Subventionsbetrug um Verwaltungsstrafrecht handle.

Das BAV ist befangen

Doch das ist nicht ganz unproblematisch: Dem BAV fehlen sowohl die nötigen wie auch die richtigen Leute dafür. Zudem ist das BAV als Auftraggeber der Post, der den Bschiss zudem aufgedeckt hat, befangen.

Das sieht offenbar auch der Bundesrat so und hat daher beschlossen,  das Fedpol mit dem Verwaltungsstrafverfahren zu beauftragen. Im Gegensatz zu verschiedenen Behörden des Verkehrsdepartements und des Finanzdepartements – die Post ist beiden unterstellt –  habe das Fedpol keine Eignerinteressen und könne das Verfahren unbefangen und unabhängig führen.

Verfahren kann Jahre dauern

Wann mit Ergebnissen zu rechnen ist, lässt der Bundesrat offen. «Es kann nicht abgeschätzt werden, wie lange das Verfahren dauert. Das hängt von den Erkenntnissen ab, die nun gewonnen werden. Je nach Verfahrensergebnis und ergriffenen Rechtsmitteln können bis zum rechtskräftigen Entscheid sogar Jahre vergehen», schreibt er.

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