Bundesanwalt Lauber wird wegen Fifa-Affäre der Lohn gekürzt
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Amtspflichten verletzt
Bundesanwalt Lauber wird wegen Fifa-Affäre der Lohn gekürzt

Michael Lauber hat Amtspflichten verletzt. Der Bundesanwalt habe in den Verfahren rund um den Weltfussballverband Fifa mehrfach die Unwahrheit gesagt. Deshalb soll ihm der Lohn gekürzt werden – rund 25'000 Franken. Lauber droht mit rechtlichen Schritten.
Publiziert: 04.03.2020 um 10:49 Uhr
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Aktualisiert: 04.03.2020 um 13:22 Uhr

Kritisiert wird auch das Verhalten Laubers: Der Bundesanwalt falle durch Uneinsichtigkeit auf und zeige im Kern ein falsches Berufsverständnis, schreibt die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) in einer Mitteilung vom Mittwoch weiter.

Am schwersten zu gewichten seien das illoyale Verhalten und die unwahren Angaben. Die AB-BA habe bei der Sanktionsbemessung zudem berücksichtigt, dass auch während der Disziplinaruntersuchung gravierende Pflichtverletzungen begangen worden seien.

Als Disziplinarsanktion belegt die AB-BA den Bundesanwalt mit einer Lohnkürzung von acht Prozent für die Dauer eines Jahres. Die maximal mögliche Lohnreduktion hätte zehn Prozent betragen. Lauber verdient rund 300'000 im Jahr. Es geht also um knapp 25'000 Franken, die ihm entzogen werden.

Untersuchung behindert

Mindernd falle ins Gewicht, dass in den verfügbaren Akten keine Hinweise enthalten seien, dass der Bundesanwalt unrechtmässige Geld-, Sach- oder Personaldienstleistungen empfangen habe. Gegen den Entscheid der AB-BA kann der Bundesanwalt innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

Der Bundesanwalt unterstehe wie alle Angestellten im öffentlichen Dienst einer allgemeinen Treuepflicht, zu der auch die Verpflichtung zu loyalem Handeln gehöre, schreibt die Aufsichtsbehörde. Entgegen dieser Pflicht habe Lauber die AB-BA als seine direkte Aufsichtsbehörde nach Eröffnung des Disziplinarverfahrens öffentlich in Misskredit gebracht.

Er habe die Untersuchung behindert, indem er persönlich direkt Einfluss auf die Behandlung der Auskunfts- und Akteneditionsbegehren der Aufsichtsbehörde Einfluss genommen und dafür gesorgt habe, dass diese teilweise widerrechtlich abgewiesen und verschleppt worden seien.

«Wissentlich und willentlich Unwahrheit gesagt»

Ohne die AB-BA davon in Kenntnis zu setzen, habe er den von ihr aufgebotenen Auskunftspersonen im Vorfeld ihrer Einvernahmen persönlich widerrechtliche Aussageermächtigungen gemacht, indem er den Themenkreis umrissen habe, zu dem die Auskunftspersonen gegenüber der AB-BA hätten antworten dürfen.

Weiter habe er den Auskunftspersonen den Beizug von Rechtsbeiständen auf Kosten der Bundesanwaltschaft angeboten, womit diese in einen Loyalitätskonflikt geraten seien. Zudem habe er persönlich die Übernahme der Kosten seiner eigenen Rechtsbestände durch die Bundesanwaltschaft angeordnet. Damit habe er den Code of Conduct der Bundesanwaltschaft, das Verbot des Handels im Interessenkonflikt, missachtet.

In Bezug auf ein Treffen mit dem Präsidenten des Weltfussballverbandes Fifa, Gianni Infantino, vom 16. Juni 2017, habe Lauber wissentlich und willentlich die Unwahrheit gesagt, schreibt die AB-BA weiter. Die Aufsichtsbehörde unterstellt dem Bundesanwalt in mehrfacher Hinsicht, in grobfahrlässiger Weise gehandelt zu haben.

Die Nichtprotokollierung der nachgewiesenen Treffen mit dem Fifa-Präsidenten sowie die Schaffung der Gefahr der Amtsgeheimnisverletzung seien durch den Bundesanwalt fahrlässig erfolgt. Teilweise seien die Vorwürfe auch verjährt.

Bundesanwalt Michael Lauber wird der Lohn gekürzt.
Foto: keystone-sda.ch
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Lauber behält sich rechtliche Schritte vor

Kritisiert wird auch, dass sich Lauber nicht in einer seiner Funktion angemessenen Weise um die Verfahren innerhalb des Fifa-Verfahrenskomplexes gekümmert habe. Damit habe er das Strafbehördenorganisationsgesetz verletzt, wonach er gehalten sei, Personal-, Finanz- und Sachmittel der Bundesanwaltschaft wirksam einzusetzen.

Die Bundesanwaltschaft hat die Mitteilung der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft zum Disziplinarverfahren zur Kenntnis genommen, wie aus einer Stellungnahme vom Mittwoch hervorgeht.

Wichtig in diesem Kontext sei der Umstand, dass der am Mittwoch von der AB-BA kommunizierte Entscheid keinen abschliessenden Befund darstelle und einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müsse, heisst es. Bundesanwalt Lauber und seine Rechtsvertretung würden sich alle rechtlichen Schritte vorbehalten.

Wie bis anhin werde sich die Bundesanwaltschaft gegenüber den zuständigen Gremien äussern. So auch gegenüber der Oberaufsicht, der Geschäftsprüfungskommission, im Rahmen der laufenden Inspektion zu Aspekten des Aufsichtsverhältnisses zwischen der Aufsichtsbehörde und der Bundesanwaltschaft. (SDA)


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