Mit Schrotflinte niedergeschossen
Stationäre Massnahme für Brudermörder bestätigt

Karl J.* (50) schoss seinen Bruder Ernst (†55) nieder – und beschwerte sich wegen der therapeutischen Massnahme beim Bundesgericht. Die Richter haben das Begehren abgewiesen.
Publiziert: 06.04.2017 um 11:59 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:35 Uhr

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Karl J.* (50), der im August 2013 in Büsserach SO seinen Bruder Ernst (†55) mit einer Schrotflinte erschoss, abgewiesen. Weil er schuldunfähig war, wurde er nicht verurteilt. Es wurde jedoch eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet.

Ein psychiatrisches Gutachten zeigte, dass der Mann wegen einer psychischen Störung nicht schuldfähig war. Vor Bundesgericht brachte er vor, dass er in Notwehr gehandelt habe. Er sei zudem für schuldfähig zu erklären. Das Bundesgericht hat die Begehren abgewiesen, soweit es darauf eingetreten ist.

Seine Beschwerde hat der Mann gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil selbst verfasst. Seine Ausführungen seien grösstenteils schwer verständlich, schreibt das Gericht. (SDA)

Täter Karl (48): Er schoss seinem Bruder ein Loch in den Bauch.
Foto: ZVG
1/2

* Name der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?