Mann erstochen – «Habe nichts mit dem Fall zu tun»
Angeklagter in Burgdorfer Tötungsprozess beteuert seine Unschuld

Der Angeklagte im Burgdorfer Tötungsprozess behauptet, er habe mit dem Fall nichts zu tun. Zum Tatzeitpunkt war er zu Hause bei seiner Tochter, behauptete der Mann. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Freiheitsstrafe von insgesamt 16 Jahren.
Publiziert: 08.05.2023 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 16.05.2023 um 14:21 Uhr

Der Angeklagte (37) hat den Vorwurf zurückgewiesen, im Februar 2018 einen Mann in Burgdorf BE getötet zu haben von sich. Er habe nichts mit diesem Fall zu tun, sagte er am Montag vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau. Die Staatsanwaltschaft sieh das anders und fordert 16 Jahre Haft. Dazu beantragte sie eine Freiheitsstrafe von drei weiteren Jahren wegen Drogenhandels und Diebstählen sowie einen Landesverweis von acht Jahren.

Seine DNA-Spuren stammten von früheren Besuchen beim Opfer (55), antwortete der Angeklagte mehrmals auf die Fragen des Gerichtspräsidenten. Er sei zum Zeitpunkt der Tat zu Hause bei seiner Tochter gewesen.

Zuletzt sei er am Valentinstag im Jahr 2018 beim Opfer in der Wohnung gewesen. Er habe damals Geld von seinen Eltern genommen und wollte für seine Ex-Freundin Blumen kaufen. Er sei aber zum Opfer gegangen, um dort mit ihm Drogen zu konsumieren. Er übernachtete anschliessend im Wohnzimmer auf dem Sofa, wie er dem Gericht sagte.

Die DNA-Spuren des Angeklagten sollen von seinen früheren Besuchen beim Opfer stammen.
Foto: PETER KLAUNZER

Angeklagter beschuldigt andere Personen

Der Angeklagte beschrieb das Verhältnis zum Opfer als kollegial. Sie hätten sich stets gegenseitig unterstützt. Knapp eine Woche nach dem letzten Besuch wurde der 55-Jährige nach Stich- und Schnittverletzungen tot in seiner Wohnung aufgefunden.

Der Angeklagte nannte auf Frage des amtlichen Verteidigers drei Personen, die mit dem Tötungsdelikt in Verbindung gestellt werden könnten. Zu diesen Personen machte er aber kaum weitere Aussagen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gemäss Anklageschrift auch diverse Drogendelikte und Diebstahl vor. Diesen stimmte der Angeklagte grösstenteils zu. Er habe Drogen in grösseren Mengen gekauft und diese in kleineren Mengen weiterverkauft. Die Delikte habe er mit einer Komplizin begangen, stand in der Anklageschrift. Mit dieser Frau hat er eine 5-jährige Tochter.

Der Angeklagte ist in der Schweiz geboren und ist italienischer Staatsangehöriger. Er hat die Schule und eine Berufslehre in der Schweiz abgeschlossen, wie er dem Gericht sagte. Sein Einkommen habe nie gereicht, um davon zu Leben.

Für die Staatsanwältin stehe das Delikt in einem Zusammenhang mit Drogen. Schulden oder eine Abrechnung seien ein mögliches Motiv. Sowohl das Opfer als auch der Angeklagte hätten Drogen konsumiert. Das Alibi des Beschuldigten sei nicht umfassend. Es habe Lücken und könne nicht verifiziert werden, erklärte die Staatsanwältin. (SDA)

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