Japan
Japanische Justiz: Flucht von Ex-Nissan-Chef Ghosn «unvertretbar»

Japans Justizministerin Masako Mori hat die Flucht von Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn in den Libanon als "unvertretbar" bezeichnet. Ihr Ministerium gehe davon aus, dass Ghosn auf "illegale Methoden" zurückgegriffen habe, um Japan zu verlassen.
Publiziert: 05.01.2020 um 05:02 Uhr
|
Aktualisiert: 05.01.2020 um 05:15 Uhr

Dies sagte Mori am Sonntag in Tokio in ihrer ersten offiziellen Stellungnahme zu der abenteuerlichen Ausreise Ghosns. Der frühere Automanager Ghosn war im November 2018 unter Vorwürfen, Firmenkapital zweckentfremdet zu haben, in Japan festgenommen worden. Derzeit wird ihm der Prozess gemacht, und er wurde nur unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen.

Das japanische Strafverfolgungssystem verfüge über «angemessene Verfahren, um der Wahrheit» auf die Spur zu kommen. Dabei würden die «grundlegenden individuellen Menschenrechte respektiert», betonte Mori. «Die Flucht eines Verdächtigen auf Kaution ist unvertretbar», fügte sie hinzu.

Es sei klar, dass nicht dokumentiert worden sei, wie Ghosn Japan verlassen habe. Wahrscheinlich habe er sich aber «unrechtmässiger Methoden» bedient. «Es ist extrem bedauerlich, dass es zu dieser Situation gekommen ist», sagte Mori weiter. Die Ministerin bestätigte, dass Japan eine Rote Notiz via Interpol erwirkt habe, welche die libanesische Justiz dazu verpflichtet, Ghosn vorzuladen.

Japans Justizministerin Masako Mori äussert sich am Sonntag zur Flucht des Automanagers Carlos Ghosn aus Japan - und sie bezeichnete die Ausreise als nicht akzeptierbar. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/AP/EH

Ghosn hatte Japan Ende Dezember verlassen. Er soll mit einem Privatjet vom Flughafen Kansai im Westen Japans nach Istanbul und von dort weiter nach Beirut geflogen sein. In der libanesischen Hauptstadt hiess es am Freitag, die Justiz werde Ghosn vorladen. Dazu seien die Behörden durch die Rote Notiz gezwungen.

«Aber die Justiz kann entscheiden, ob sie ihn festnehmen will oder nicht», hiess es weiter. Zuvor hatte die libanesische Generalstaatsanwaltschaft erklärt, es gebe keinen Grund für eine juristische Verfolgung Ghosns im Libanon.

Ghosn besitzt die libanesische, die brasilianische und die französische Staatsangehörigkeit. Er war im November 2018 in Japan festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, Firmenkapital zweckentfremdet und private Verluste auf Nissan übertragen zu haben. Er selbst sprach von einer Verschwörung bei Nissan, um ihn loszuwerden. Grund sei, dass er Nissan noch näher an den französischen Autobauer Renault heranführen wollte.

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?