Hammer-Attacke auf französischen Notenbankchef
Zeugen belasten Hammer-Angreifer vor Basler Strafgericht

Stefan T. hat im Juni 2022 den französischen Zentralbankchef François Villeroy de Galhau auf dem Basler Centralbankplatz mit einem Hammer angegriffen. Am Mittwoch begann der Prozess gegen den Mann.
Publiziert: 22.03.2023 um 09:55 Uhr
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Aktualisiert: 22.03.2023 um 17:57 Uhr

Der mutmassliche Angreifer (40) des französischen Zentralbankchefs François Villeroy de Galhau (64) stand am Mittwoch vor dem Basler Strafgericht. Beim Beschuldigten handelt es sich um Stefan T.* Der 40-jährige Schweizer mit Wurzeln in Kenia hat den Angriff trotz Zeugenaussagen und psychiatrischem Gutachten abgestritten.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Notenbankchef im Juni 2022 auf dem Centralbankplatz in Basel angegriffen und verletzt zu haben. Villeroy de Galhau erlitt dabei schwere Verletzungen. Mit den gezielten Hammerschlägen am Kopf habe der Angreifer beabsichtigt, den Zentralbankchef zu töten oder dessen Tod in Kauf genommen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt.

Paranoide Schizophrenie diagnostiziert

Der Beschuldigte streitet die Tat ab. «Sie haben die falsche Person. Ich würde nie jemandem so etwas antun», sagte er zu Beginn des Prozesses in einer Antwort an den Gerichtspräsidenten.

Stefan T. wird verdächtigt, einen französischen Top-Banker mit einem Hammer angegriffen zu haben.
Foto: ZvG
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Beim Beschuldigten wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, wie der zuständige Gutachter vor Gericht bestätigte. Die Fähigkeit zur Einsicht sei beim mutmasslichen Angreifer nicht vorhanden. Gemäss Staatsanwaltschaft gilt der mutmassliche Täter daher als schuldunfähig. Daher stellte sie den Antrag auf die Anordnung einer stationären psychiatrischen Behandlung.

Der mutmassliche Täter sagte jedoch vor Gericht, er sei falsch diagnostiziert worden. «Mir unterstellt man eine paranoide Schizophrenie, obwohl ich ein kerngesunder Mensch bin», so der 40-Jährige. Zudem sagte er, eine Drittperson habe Villeroy de Galhau mit einem Hammer angegriffen – er selbst sei bloss zu jener Zeit vor Ort gewesen.

Allerdings belasten gleich mehrere Zeugenaussagen den Beschuldigten. Einige Passantinnen und Passanten hatten den Vorfall beobachtet und den Beschuldigten erkannt, wie der Staatsanwalt festhielt. Auch ein vorgeladener Zeuge sagte vor Gericht, dass eine Verwechslung «ausgeschlossen» sei.

Der Staatsanwalt kam in seinem Plädoyer zum Schluss, dass die Tat «zweifelsfrei erwiesen» sei. Die Aussage, dass eine Drittperson die Tat begangen und dann in aller Öffentlichkeit unbemerkt geflüchtet sein soll, sei eine Schutzbehauptung.

Urteil wird am Donnerstag eröffnet

Die Staatsanwaltschaft hatte bei der Auswertung der Mobiltelefondaten festgestellt, dass der mutmassliche Täter wenige Stunden vor der Tat Informationen zur Zusammensetzung der Geschäftsleitung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) suchte und somit Villeroy de Galhau erkannt haben könnte – was der Beschuldigte vor Gericht verneinte.

Allerdings ist gemäss Staatsanwalt nicht exakt ermittelbar, aus welchem Grund er den Chef der Banque de France angriff. Es könne auch nicht nachgewiesen werden, ob er die Tat schon Tage im Voraus plante.

Trotz mehrerer Zeugenaussagen forderte der Verteidiger einen Freispruch. Es gebe keine Sachbeweise und keine Hinweise auf ein Motiv für die Tat. Sein Mandant sei nicht politisch aktiv und hege gegen niemanden einen Groll, sagte der Verteidiger.

Das Urteil wird am Donnerstag eröffnet.

* Name geändert

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