Bundesverwaltungsgericht
Nachweis für Erdbebensicherheit von AKW Beznau erbracht

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) erachtet die Erdbebensicherheit des Atomkraftwerks Beznau in Döttingen AG zurecht als gegeben. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und eine Beschwerde von 15 Privatpersonen abgewiesen.
Publiziert: 25.01.2019 um 12:28 Uhr
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Aktualisiert: 17.07.2019 um 20:34 Uhr

Das Ensi verlangte nach dem Unfall im Atomkraftwerk in Fukushima im Jahr 2011 von der Axpo Power als Betreiberin des Atomkraftwerks Beznau einen Nachweis für die Erdbebensicherheit.

Die Axpo musste dabei belegen, dass die Strahlenbelastung um das Werk bei einem Erdbeben, wie es sich nur alle 10'000 Jahre ereignet, den Grenzwert von maximal 100 Millisievert nicht überschreitet.

Den von der Axpo eingereichten Nachweis erachtete das Ensi im Juli 2012 als ausreichend und korrekt. Das Nuklearinspektorat sah deshalb keinen Grund, das Atomkraftwerk unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen.

Das Ensi erliess Anfang 2017 eine entsprechende Verfügung. Dagegen reichten 15 Privatpersonen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Sie rügten unter anderem, dass die maximale Strahlenbelastung nur ein Millisievert betragen dürfe, wie aus einem am Freitag publizierten Entscheid hervor geht.

Kein Grund zum Abschalten

Weil dieser tiefere Grenzwert überschritten werde, erachteten die Beschwerdeführer den Weiterbetrieb als widerrechtlich und verlangten die sofortige Abschaltung des Atomkraftwerks Beznau.

Dazu wird es jedoch nicht kommen. Das Bundesverwaltungsgericht ist zum Schluss gelangt, dass der Grenzwert auf der Grundlage der rechtlichen Vorgaben bei 100 Millisievert liegt. Auch habe das Ensi keine weiteren, noch selteneren Erdbeben berücksichtigen müssen, wie es die Beschwerdeführer gefordert hatten.

Die Axpo nehme mit Befriedigung vom eindeutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Kenntnis, liess der Energiekonzern am Freitag in einer Mitteilung verlauten. Das Urteil bestätige die Gültigkeit der bisher angewendeten Sicherheitslimiten in Sachen Erdbebensicherheit.

Greenpeace kritisiert veraltete Datengrundlage

Diese sorgten dafür, dass die Schweizer Kernkraftwerke selbst bei sehr schweren und seltenen Erdbeben keine Gefährdung für die Sicherheit der Bevölkerung darstellten. Dank umfassenden Investitionen in die Erdbebensicherheit erfüllten die Kernkraftwerke Sicherheits-Standards, die zu den weltweit höchsten gehören.

Greenpeace Schweiz, die Schweizerische Energie-Stiftung und der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) dagegen monieren in einer Mitteilung, das Bundesverwaltungsgericht stütze sich auf überholte Grenzwerte. Bezüglich Erdbeben entspreche der wissenschaftliche Stand der Erkenntnisse nicht mehr demjenigen von vor 50 Jahren.

Ebenso seien die Vorgaben für den Strahlenschutz und für die Sicherheit der Atomkraftwerke verschärft worden. Die drei Organisationen deckten nach eigenen Angaben 2012 auf, dass das AKW Beznau einem schweren Erdbeben nicht standhalten könnte und mehr Radioaktivität als zulässig austreten würde.

Anwohnerinnen und Anwohner leiteten daraufhin rechtliche Schritte gegen das Ensi und die AKW-Betreiberin Axpo ein. Ob das noch nicht rechtskräftige Urteil ans Bundesgericht weitergezogen wird, soll nach einer vertieften Analyse entschieden werden, wie die drei Organisationen schreiben.

(Urteil A-1969/2017 vom 22.01.2019)

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