Prozess um Kinderschänder-Ring von Staufen (D)
Schweizer Jürgen W. (37) gab sich gegenüber Opfer (9) als Polizist aus

Im Missbrauchsfall von Staufen findet bereits der dritte Prozess vor dem Landgericht Freiburg (D) statt. Der Schweizer Jürgen W. (37) ist der mehrfachen Vergewaltigung eines Buben (9) angeklagt.
Publiziert: 06.06.2018 um 08:29 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 15:45 Uhr
Sie bot ihr Kind zum Missbrauch an: Berrin T. (48) bekommt zwölfeinhalb Jahre Haft, ihr Partner zwölf Jahre.
Foto: KEYSTONE/EPA Getty Images Europe POOL/THOMAS LOHNES / POOL
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Dominique Rais

Seit heute Morgen um 8.30 Uhr steht der Schweizer Pädophile Jürgen W.* (37) im Missbrauchsfall von Staufen (D) vor Gericht in Freiburg. Jürgen W. versteckt sich hinter einem Ordner als er den Gerichtssaal betritt. Er wirkt unsicher, meidet den direkten Augenkontakt.

Am Morgen wird die Anklageschrift verlesen. Jetzt wird klar: Jürgen W. hat den Buben zwischen Dezember 2016 und Januar 2017 insgesamt drei Mal missbraucht – immer im Beisein von Christian L.* (37), dem Drahtzieher des Kinderschänderrings. Während die Staatsanwältin die Anklageschrift verliest, verschränkt Jürgen W. die Arme vor dem Körper, schluckt leer.

Anfang Dezember 2016 hat Christian L. sich erstmals mit Jürgen W. getroffen. Die beiden Männer hatten zuvor via Darknet Kontakt zueinander. Sie trafen sich im Freien in der Nähe eines Waldstücks bei Staufen. Christian L. missbrauchte den Jungen nahe des Akazienwegs in Staufen. Jürgen W. versteckte sich währenddessen im Wald.

Drohte dem Buben mit Heim

Die beiden Männer inszenierten ein zufälliges Aufeinandertreffen. Perfid: W. gab sich als Polizist aus. So machte er denn Jungen gefügig. Er soll laut Anklageschrift den Jungen eingeschüchtert haben, um ihn dann in Anwesenheit von L. zu missbrauchen, in dem er ihm drohte, ihn seiner Mutter wegzunehmen und in ein Heim zu stecken.

Für den ersten Missbrauch bekam der Junge von Jürgen W. einen gebrauchten Laptop sowie 50 Euro in bar.  Zu zwei weiteren Übergriffe von Jürgen W. auf den Jungen kam es um den Jahreswechsel 2016 - 2017. Diese fanden bei Staufen sowohl in einem sowohl wie ausserhalb eines Fahrzeugs statt.

Auch hier war Christian L. anwesend und aktiv am Missbrauch des Jungen beteiligt. Laut Staatsanwältin Nikola Novak sind die formellen Bedingungen für eine anschliessende Sicherheitsverwahrung für Jürgen W. gegeben.

Löschte Daten von Laptop nicht gänzlich

Der Angeklagte wurde am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Im Anschluss wurde Polizeihauptkommissar Martin Schmidt (66) zum Fall befragt. Er bestätigt die Angaben, die der Anklageschrift zu entnehmen waren. Dann erstmals während des Prozesses kommen Details zu Jürgen W.’s Leben und seinem perversen Treiben ans Licht.

Der Schweizer lebte bis zu seiner Verhaftung bei seiner Mutter. In seinem «Kinderzimmer» fanden die Polizei etliche Computer. Doch wie kamen die Ermittler dem Jürgen W. auf die Spur? Über den Laptop, den er dem Buben nach dem Missbrauch schenkte. «Der Fehler war, dass der Laptop nicht richtig gelöscht war», erklärt Schmidt vor Gericht. Nur mit den Angaben von Christian L. alleine, wäre es nicht möglich gewesen den Schweizer zu fassen.

Der Fall Staufen

Der Missbrauchsfall Staufen (D) hat weit über die Landesgrenzen hinweg für Erschütterung gesorgt (BLICK berichtete). Das Opfer, ein mittlerweile neunjähriger Bub aus Staufen, wurde missbraucht, vergewaltigt und wie eine Ware im Internet angeboten.

Während zwei Jahren muss er unvorstellbare Qualen durchleiden. Im September 2017 endet sein Martyrium. Die Polizei sprengt den Kinderschänder-Ring. Sechs Personen – fünf Männer und eine Frau – werden verhaftet und angeklagt –, darunter auch ein Schweizer.

Schweizer Jürgen W. filmte Vergewaltigung des Buben (9)

Die Ermittler erwischten Jürgen W.* (37) aus dem Kanton St. Gallen am 22. November 2017 in Österreich. Seither sitzt er in Deutschland in Haft. Am 23. Januar wurde gegen den 37-Jährigen Anklage erhoben.

Jürgen W. ist in drei Fällen wegen schwerer Vergewaltigung, schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes und schwerer Zwangsprostitution sowie gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Zudem wird ihm «der Besitz kinderpornografischer Schriften» zur Last gelegt.

Die Anklageschrift sowie die Befragung von Jürgen W. dürften neue Details zum Missbrauch des Staufener Buben ans Licht bringen. Die Beweislast ist erdrückend, denn Video-Material soll den Missbrauch des Buben durch Jürgen W. zeigen. Der Prozess gegen den 37-Jährigen ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. 

1000 Euro für Vergewaltigung

Es ist der dritte Prozess in Zusammenhang mit dem Staufener Missbrauchsfall. Als Drahtzieher des Freiburger Pädophilen-Rings gelten der vorbestrafte Sexualstraftäter Christian L.* (37) und seine Lebensgefährtin Berrin T.* (47). Sie ist die Mutter des Missbrauchsopfers.

Verstörend: Berrin T. wusste vom Missbrauch ihres Sohnes und war teils auch daran beteiligt. Das Pädo-Paar soll pro Treffen bis zu 1000 Euro verlangt haben. Mit dem Geld bestückten der verurteilte, pädophile Hartz-IV-Empfänger und die Arbeitslose ihre Staufener Wohnung mit Luxusgütern. Den beiden Hauptangeklagten Christian L. und Berrin T. wird ab nächstem Montag vor dem Landgericht Freiburg der Prozess gemacht.

Zwei Pädophile des Kinderschänder-Rings bereits verurteilt

Bereits verurteilt: der Deutsche Markus K.* (41) aus der Ortenau im Schwarzwald. Er missbrauchte den Neunjähren zweimal. Das Urteil: zehn Jahre Gefängnis mit anschliessender Sicherheitsverwahrung. 

Einem weiteren Deutschen wurde ebenfalls der Prozess gemacht. Knut S.* (50), Soldat bei der deutsch-französischen Brigade im Elsass (F), wurde zu acht Jahren Haft verurteilt. Beide haben Revision gegen das Urteil eingelegt. 

In beiden Fällen war der Kopf des Kinderschänder-Rings, Christian L., als Zeuge geladen. Er gab zu, sich insgesamt 50- bis 60-mal am Sohn seiner Lebensgefährtin vergangen zu haben.

*Namen  der Redaktion bekannt

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