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Politiker vor Haus erschossen
Neonazi Stephan Ernst gesteht Mord an Walter Lübcke (†65)

Der tatverdächtige Neonazi Stephan Ernst soll den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke gestanden haben. Das sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer an einer Sondersitzung in Berlin.
Publiziert: 26.06.2019 um 09:05 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2021 um 14:08 Uhr

Neonazi Stephan Ernst hat den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (†65) gestanden. Dies teilte der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) am Mittwoch im Bundestags-Innenausschuss mit. Ernst soll angegeben haben, alleine gehandelt zu haben. Mit dem Geständnis sei der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen. Es müsse weiter ermittelt werden, zitieren deutsche Medien den Innenminister.

Der Mord am CDU-Politiker sorgte in den vergangenen Wochen für Schlagzeilen. Lübcke wurde tot auf seiner Terrasse gefunden – hingerichtet mit einem Kopfschuss.

Walter Lübcke hat sich in der Vergangenheit prominent für Flüchtlinge und gegen Extremisten eingesetzt. 2015 sagte er an einem öffentlichen Podium, wer gewisse Werte des Zusammenlebens nicht teile, könne das Land verlassen. Mehrfach erhielt Lübcke anonyme Morddrohungen im Internet, sein Name soll auch auf der Todesliste der NSU erwähnt worden sein.

Der deutsche Neonazi soll den Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke gestanden haben.
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Dicke Polizeiakte

Der Verdacht fiel schnell auf Stephan Ernst, dessen Polizeiakte dicker ist als manches Telefonbuch. Schon als Teenager soll er ein Mehrfamilienhaus in Brand gesteckt haben. Später folgten ein Verstoss gegen das Waffengesetz, mehrere gefährliche Körperverletzungen sowie eine Messer-Attacke auf einen Ausländer, der von Ernst lebensgefährlich verletzt wurde.

Kurz vor Weihnachten 1993 schliesslich scheiterte ein Rohrbomben-Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft. Noch vor der Detonation konnte der Sprengsatz von Stephan Ernst entschärft werden.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Generalbundesanwalt Peter Frank soll gesagt haben, dass die Zuständigkeit seiner Ermittlungsbehörde durch die Einlassungen des Tatverdächtigen nicht entfallen sei. Damit sei klar, dass es sich um ein politisches Motiv handele, denn nur in diesen Fällen ist ein Verbrechen ein Fall für die Bundesanwaltschaft.

Ob Ernst tatsächlich wie behauptet alleine gehandelt hat, ist ebenfalls Gegenstand von Ermittlungen. Verschiedene deutsche Politiker zweifeln an dieser Aussage. (vof)

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