1MDB-Skandal um einen malaysischen Staatsfonds
Öffentlichkeit teilweise von Prozess ausgeschlossen

Die Öffentlichkeit wird bei der Befragung zu den persönlichen Verhältnissen des Hauptangeklagten im 1MDB-Skandal vor dem Bundesstrafgericht ausgeschlossen. Dies hat die Strafkammer auf Antrag des Beschuldigten entschieden.
Publiziert: 02.04.2024 um 19:15 Uhr
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Aktualisiert: 03.04.2024 um 07:58 Uhr

Die Verteidigerin des Hauptangeklagten beantragte den vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit ohne Angabe von Gründen. Die Staatsanwältin des Bundes übernahm die Aufgabe, die Anwesenden aufzuklären. Sie wischte das Argument, dass das Leben des saudisch-schweizerischen Doppelbürgers gefährdet sei, mit wenigen Worten vom Tisch.

Laut der Staatsanwältin ist der Fall in den Medien stark thematisiert worden, sodass die Anschuldigungen, Fakten und Namen öffentlich bekannt sind. Wenn er bedroht worden wäre, hätte man den Angeklagten am Morgen in Bellinzona nicht auf einer Terrasse eine Zigarette rauchen sehen, sagte sie.

Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit – nicht aber der Journalisten – gab die Strafkammer dem Antrag der Verteidigerin teilweise statt. Gemäss Gericht schliesst das Interesse an einer öffentlichen Verhandlung und an Transparenz einen vollständigen Ausschluss aus.

Die vom Angeklagten angeführten Risiken für sich und seine Angehörigen würden jedoch zulassen, dass er sich in Abwesenheit der Öffentlichkeit zu seinen persönlichen Umständen äussern könne. Insbesondere sein Einkommen und sein derzeitiges Vermögen dürfen nicht bekannt gegeben werden.

Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass er sich zur Zeit von Saudi-Arabiens König Abdullah «in den höchsten Kreisen» bewegt habe und ein Berater der Herrscherfamilie gewesen sei. Nach Abdullahs Tod 2015 sei er in Ungnade gefallen, was sein Leben in Gefahr bringen könnte.

Der zweite Anwalt des Hauptangeklagten sagte zum Ausstandsgesuch gegen den vorsitzenden Richter, er werde diesen Antrag bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. Dabei wies er auf den Fall Sperisen hin, bei dem eine Genfer Richterin vom Strassburger Gerichtshof als befangen erklärt wurde.

Der Verteidiger erinnerte daran, dass der Richter die Untersuchungshaft für seinen Mandanten beantragt hatte, nachdem dieser sein Haus in Genf verlassen hatte. Richter David Bouverat begründete diesen Antrag mit der Fluchtgefahr des Angeklagten.

Laut den Ausführungen des Anwalts soll der Richter auch von einer Verzögerungsstrategie gesprochen haben, weil der Angeklagte seine Verteidigungsmandate widerrufen habe. Dies würde zeigen, dass der Vorsitzende bereits die These der Bundesanwaltschaft (BA) übernommen habe und daher nicht in der Lage sei, das Verfahren unparteiisch zu führen.

Die Angeklagten sind 48 beziehungsweise 46 Jahre als. Sie sind beide Doppelbürger. Der Hauptangeklagte hat einen saudi-arabischen und einen schweizerischen Pass. Der zweite Angeklagte verfügt neben der Schweizer Staatsbürgerschaft über einen britischen Pass.

Der Hauptangeklagte wird der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Bestechung fremder Amtsträger, der Urkundenfälschung, der qualifizierten Geldwäscherei und der ungetreuen Amtsführung beschuldigt. Sein 46-jähriger Partner muss sich wegen derselben Vorwürfe verantworten, mit Ausnahme der Urkundenfälschung.

Laut BA orchestrierten die beiden Männer ein Firmenkonstrukt, durch welches 1,8 Milliarden US-Dollar zum Nachteil des malaysischen Staatsfonds 1Malaysia Development Berhad (1MDB) abgeschöpft wurden. (Fall SK.2023.24) (SDA)

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.
Foto: Archivbild: Keystone
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