Kolumne von Stefan Meierhans
Gebühren, die nur den Aufwand decken sollen…

Gebühren der öffentlichen Hand sollen in vielen Fällen nur den entstandenen Aufwand decken. Leider wird dieser Grundsatz nicht immer beachtet. Zweifel habe ich teilweise bei den Gebühren, die von Gesundheitsfachpersonen verlangt werden.
Publiziert: 05.02.2024 um 10:54 Uhr
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Aktualisiert: 05.02.2024 um 11:02 Uhr
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Stefan MeierhansPreisüberwacher

In der Vergangenheit erreichten mich immer wieder Meldungen von Gesundheitsfachpersonen, welche teilweise sehr hohen Gebühren im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung beklagten.

Gesundheitsfachpersonen, die fachlich selbstverantwortlich arbeiten, brauchen in der Schweiz eine sogenannte Berufsausübungsbewilligung des Kantons. Das ist nachvollziehbar, denn so wird sichergestellt, dass beispielsweise die Ärztin oder der Physiotherapeut über die notwendigen Qualifikationen verfügt. Das reicht aber noch nicht: Um ihre Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen zu können, brauchen diese Fachleute auch eine «Krankenkassenzulassung».

Sie ahnen es sicher: Weil nur der Tod und die Steuern gratis daherkommen – sind in beiden Fällen Gebühren fällig. Diese habe ich mir nun etwas genauer angeschaut.

Zunächst sei festgehalten, dass ich die Gebühren als solche nicht infragestelle. Es wird eine teils aufwendige Dienstleistung erbracht, die abgegolten werden muss.

Trotzdem komme ich nicht umhin, deutliche Kritik zu üben: Erstens sind die Gebühren nicht immer transparent kommuniziert. Schwerer ins Gewicht fallen jedoch die ausserordentlich hohen Unterschiede zwischen den Kantonen, die aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar sind.

So kann die Berufsausübungsbewilligung (für Medizinalberufe) theoretisch zwischen 100 und 2400 Franken kosten. In der Praxis ist die Spanne meist kleiner: Drei Viertel der Kantone erheben eine fixe Gebühr, die zwischen 300 und 1000 Franken liegt. Auch die Gebühr für die Zulassung zur obligatorischen Krankenversicherung weist grosse Spannbreiten auf: Rund zwei Drittel der Kantone erheben eine fixe Gebühr zwischen 200 und 900 Franken.

Nach detaillierten Abklärungen zweifle ich bei einigen Kantonen angesichts des Zeitaufwands und der Stundenlohnkosten pro Bewilligung an deren Effizienz und an der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips.

Ich lege allen Kantonen nahe, fixe Gebühren statt Bandbreiten zu beschliessen. Aus meiner Sicht sollten bei den Berufsausübungsbewilligungen die Schwellenwerte von max. 700 Franken (Medizinalberufe) und von max. 500 Franken (Gesundheitsberufe) nicht überschritten werden.

Die Gebühr für die Zulassung zur obligatorischen Krankenversicherung sollte max. 300 Franken (Medizinalberufe) bzw. max. 200 Franken (Gesundheitsberufe) betragen.

Ausserdem fordere ich alle Kantone auf, ihre Gebühren zu überprüfen und auf ihren Websites leicht zugänglich zu veröffentlichen.

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