Gopfried Stutz
Dazu wirkt Beschatten wie Nasenwasser

Unfallversicherer lassen nichts unversucht, Unfälle als Krankheit zu deklarieren und die Haftung abzulehnen.
Publiziert: 13.05.2018 um 23:39 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:12 Uhr
Claude Chatelain

Ich habe noch kein Buch von Sibylle Berg gelesen. Doch was man so hört und liest, hat sie kein Problem damit, sich in die Nesseln zu setzen. Und dass  sie «niemanden fickt», wie sie auf ihrem Twitter-Account verrät, sagt auch nicht wirklich viel über sie aus. Ausser vielleicht die Vermutung, dass sie besonders originell wirken will und kein Blatt vor den Mund nimmt.

Nun will also diese Sibylle Berg, aufgewachsen in der DDR, mittlerweile Schweizer Bürgerin, das neue Gesetz für die Überwachung von Sozialversicherten bekämpfen. Sie ist die Frontfrau des Referendums, das nach einigem Hin und Her nun auch von der SP unterstützt wird.

Werden Herr und Frau Schweizer – und hier besonders Herr Schweizer – das Ansinnen einer Deutschen, als die Frau Berg wahrgenommen wird, unterstützen? Ich lasse mich gerne überraschen. Abstimmungen werden mit Emotionen, nicht mit rationale Argumenten gewonnen.

Dabei finde ich es persönlich auch grenzwertig, wenn private Unfallversicherer die Kompetenz erhalten, ihre Versicherten zu beschatten. 

Doch im Vergleich zu einer anderen Unsitte, wie sie zum Erfolgsmodell der Unfallversicherungen gehört, ist das Beschatten potenzieller Versicherungsbetrüger Nasenwasser.

Ich rede von der monetär getriebenen Bemühungen der Versicherer, Unfälle als Krankheit zu deklarieren und damit die Haftung abzulehnen. Sie behaupten zum Beispiel, dass eine Schulteroperation nicht die Folge eines Fahrradunfalles sei. Die Schulter sei schon vorher lädiert gewesen. Und so verweigern sie kaltschnäuzig die Bezahlung der Operationskosten, so dass die Krankenkasse den Schaden begleicht und die verunfallte Velofahrerin die Franchise bezahlen muss. Dieses Beispiel ist nicht erfunden. Ich werde in einer meiner nächsten Kolumnen darauf zurückkommen.

Ursache dieses Problems ist das schweizerische Unikum, dass Erwerbstätige gegen Unfall besser versichert sind als gegen Krankheit. Hinzu kommt, dass nicht immer klar ist, wann ein Unfall und wann eine Krankheit vorliegt. Nicht alles, was wir in unserem Sprachgebraucht als Unfall verstehen, ist auch versicherungsjuristisch ein Unfall. 

Ein Unfall ist laut Gesetz «die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat». Haben Sie, liebe Leser, diesen Satz verstanden? Ich auch nicht.

Der Klassiker unter den absurden Beispielen: Beisst man auf den Stein im Himbeerkuchen, ist es ein Unfall; beisst man auf den Stein im Kirschkuchen, ist es versicherungsrechtlich eine Krankheit. 

Wer ohne richterliche Genehmigung Menschen observieren will, braucht das Vertrauen der Bevölkerung. Die Unfallversicherer haben dieses Vertrauen nicht verdient.

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