Bundesanwaltschaft
Gerechtigkeit für Lauber

Gewiss, der Bundesanwalt hat Fehler begangen – aber das Parlament steht in der Affäre nicht besser da.
Publiziert: 17.05.2020 um 00:07 Uhr
Reza Rafi

Drei Mal. Drei Mal wählte oder bestätigte die Bundesversammlung den ehemaligen Bankenlobbyisten Michael Lauber als Bundesanwalt.

Der zeigte keine Scheu vor grossen Fischen, zum Abschluss aber brachte er zunächst vor allem klei­nere Dschihadistenfälle. Die Politik applaudierte brav. Kritik am Zampano war lange tabu.

Als sich Lauber 2015 mit Pauken und Trompeten ins Fifa-Abenteuer stürzte, war unter der Bundeshauskuppel noch immer kaum Skepsis zu spüren.

Reza Rafi, Stv. Chefredaktor SonntagsBlick.
Foto: Anja Wurm
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Doch der Feldzug gegen die Fussballfunktionäre ­geriet ins Stocken – auch weil ebendieses Parlament kein griffigeres Antikorruptionsgesetz will.

Am 3. November 2018 ­publizierte ein Journalistennetzwerk die «Football Leaks». Ein epischer Beitrag im «Magazin» des «Tages-Anzeigers» erwähnte dazu fast beiläufig zwei infor­melle Treffen Laubers mit Fifa-Boss Infantino. Ein ­Sonderstaatsanwalt entdeckte noch Treffen Nummer drei. Es folgten Michael Laubers ominöse Gedächtnislücken.

Und die Reaktion der Parlamentarier? Sie be­stätigten Lauber am 25. September 2019 ein drittes Mal im Amt.

In der Sache blieb seither alles beim ­Alten. Nur der Wind hat gedreht. Und Lauber stürzte sich in einen wüsten Kleinkrieg mit seinen Aufsehern – die ebenfalls vom Parlament gewählt sind.

Und siehe da: Plötzlich überbieten sich die National- und Ständeräte gegenseitig mit Schelte gegen ­ihren einstigen Liebling.

Gewiss, der Bundes­anwalt hat Fehler begangen. Aber der Fall Lauber ist ein Fall Bundesbern ge­worden.


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