Gemeinde Uesslingen-Buch TG hat Strafanzeige eingereicht
Geschütztes Bauernhaus im Thurgau illegal abgerissen

Ein über 300-jähriges Bauernhaus im Schutzstatus wurde in Uesslingen-Buch TG illegal abgerissen. Die Gemeinde hat Strafanzeige eingereicht. Für die Eigentümer kann das teuer werden.
Publiziert: 13.08.2023 um 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 26.10.2023 um 21:10 Uhr
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Corine Turrini FluryRedaktorin Wohnen

Von einem über 300-jährigen Bauernhaus im Kanton Thurgau ist bis auf zwei Aussenmauern kaum noch etwas übrig. Die Besitzer haben das Haus im Schutzstatus fast vollständig abreissen lassen – illegal.

Das Gebäude zählt aufgrund seiner geschichtlichen, handwerklichen und ortsbaulichen Eigenschaften zu den bedeutenden Bauten am Ort und ist entsprechend im Hinweisinventar der Denkmalpflege eingetragen.

Das Bauernhaus im Thurgau zählte zu den bedeutenden Bauten am Ort und ist im Hinweisinventar der Denkmalpflege eingetragen.
Foto: Zvg
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Nur Bewilligung für Scheune erteilt

Bewilligt wurde von der Gemeinde Uesslingen-Buch TG in Absprache mit der Denkmalpflege lediglich der Abriss der alten Scheune. Das Bauernhaus hingegen ist rechtsverbindlich im Schutzplan eingetragen und ein Abbruch damit verboten.

Darüber hat sich der Projektverfasser aber hinweggesetzt und unbewilligt einen grosszügigen Rückbau vorgenommen. Das dadurch fast vollständig abgebaute Bauernhaus sorgte in der Folge für Gesprächsstoff im kleinen Dorf bei Frauenfeld, auch die Denkmalpflege bekam Wind von der Angelegenheit.

Gianni Christen, Geschäftsführer Thurgauer Heimatschutz, findet deutliche Worte für das eigenmächtige Vorgehen der Eigentümer: «Es ist unglaublich, wenn jemand ein historisch wertvolles Gebäude im rechtsverbindlichen Schutzstatus einfach abreisst. Das ist der Gipfel.» Die Bauherrschaft hätte im Vorfeld ein Baugesuch – wie bei allen baulichen Vorhaben bei der Gemeinde – sowie eine Expertise bei geschützten Bauten einholen müssen, so Christen weiter.

Hohe Busse und Mehrkosten drohen

Für die Eigentümer dürfte das rechtswidrige Vorgehen ein teures Nachspiel haben. Sie müssen für den Wiederaufbau in Form und Charakter begleitet durch den Heimatschutz aufkommen, mit den nötigen Bewilligungen durch die Gemeinde, wie Christen erklärt. Zudem müssen sie neben den baulichen Verzögerungen durch den von der Gemeinde verfügten Baustopp, sowie das erforderliche Bewilligungsverfahren und den Wiederaufbau, mit einer hohen Busse rechnen, nachdem die Gemeinde aktiv wurde und Strafanzeige eingereicht hat.

Christof Schweizer seit Juni 2023 Gemeindepräsident von Uesslingen-Buch und Leiter der Bauverwaltung bestätigt den Sachverhalt: «Wir haben Strafanzeige gegen die involvierten Parteien eingereicht.» Inzwischen wurde das Bewilligungsverfahren wieder aufgenommen und ist in Prüfung. «Dazu sind wir mit der Denkmalpflege, dem Heimatschutz und dem Projektverfasser im konstruktiven Austausch.»

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