Das bedeuten die Zahlen auf dem Thermostat
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Sparen beim Heizen!Das bedeuten die Zahlen auf dem Thermostat

Das sagt das Mietrecht
Meine Heizung funktioniert nicht richtig – was kann ich tun?

Nicht immer herrscht in der Wohnung die Temperatur, die sich Mieter wünschen. So können Betroffene ihre Rechte einfordern. Und diese Pflichten haben sie.
Publiziert: 02.11.2023 um 12:30 Uhr
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Aktualisiert: 18.01.2024 um 09:00 Uhr
Thomas Bürgisser
Beobachter

Der Föhn ist ihre letzte Hoffnung: Linda M. sitzt auf ihrem Sofa und bläst sich warme Luft zu. Sie friert. Es ist Samstagabend, und schon wieder funktioniert ihre Heizung nicht – wie so oft, wenn es draussen kälter wird. Sie wählt die Nummer ihrer Verwaltung, doch natürlich ist diese am Wochenende nicht erreichbar, und auch der Hauswart nimmt das Telefon nicht ab. Ihr bleibt nichts anderes übrig, als sich in Decken zu kuscheln, den Föhn zu halten und zu warten, bis sie am Montag die Verwaltung kontaktieren kann.

Frieren in der Mietwohnung? Machtlos sein, wenn das Zuhause statt Gemütlichkeit nur noch Kühlschrankatmosphäre bietet? Immer wieder quälen sich Mieterinnen und Mieter mit Fragen rund um die Themen Wohntemperatur und Heizen – erst recht, wenn man zum Winter hin wieder bei Strom und Heizung sparen könnte. Was sagt das Mietrecht dazu?

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Wie warm sollte es in der Wohnung mindestens sein?

Gemäss übereinstimmender Meinung aller Mietrechtsjuristen muss die durchschnittliche Raumtemperatur in einer Mietwohnung von 7 bis 23 Uhr 20 bis 21 Grad erreichen. Zwischen 23 und 7 Uhr ist eine Absenkung zulässig. Moderne Heizungen haben Steuerungen, die auch nachts ein Temperaturniveau von 20 Grad halten können. Ist die Heizung jedoch bereits etwas älter und verfügt über keinen Reduzierbetrieb, kann der Energieverbrauch auch geringer sein, wenn die Heizung nachts nicht ausschaltet.

Eingepackt in Decke und Mütze, mit dem Rücken zur kaum funktionierenden Heizung: Für Mieter keine schöne Vorstellung. Und doch für manche Realität.
Foto: imago/photothek

Grundsätzlich gilt: Da das Heizen den grössten Teil des Energieverbrauchs im Haushalt ausmacht, solltest du die Raumtemperatur immer im Auge behalten.

Stellt man den Thermostat der Heizung auf Stufe 3, sollte die Temperatur 20 bis 21 Grad erreichen.
Foto: imago/MIS

Was, wenn es in der Wohnung zu kalt ist?

Wenn eine Heizung aussteigt, sollte man als Mieter unbedingt zuerst den Hauswart oder die Vermieterin informieren. Sind diese innert nützlicher Frist nicht erreichbar, dürfen die betroffenen Mieter auf Kosten der Vermieterin den Reparaturservice selber bestellen (etwa am Wochenende). Basis dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (Art. 422 OR). Der Handwerker darf Mietern zwar eine Rechnung stellen, die Vermieterin muss diese Auslagen aber zurückerstatten. Prüfe am besten vor Beginn der kalten Jahreszeit, ob die Heizräume in der Liegenschaft zugänglich sind. Wenn nämlich am Wochenende niemand erreichbar ist und die Räume abgeschlossen sind, kann auch ein Servicefachmann nicht weiterhelfen. Im Streitfall kannst du dich auch an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen wenden. Nur wird einige Zeit verstreichen, bis du und die Vermieterin eingeladen werden.

Ist die Verwaltung oder der Vermieter nicht erreichbar, dürfen Mieter auf eigene Faust einen Handwerker oder Heizungsinstallateure mit der Reparatur der Heizung beauftragen – und sich die Kosten später zurückerstatten lassen.
Foto: Blick

Was, wenn die Vermieterin die Heiztemperatur drosselt?

Die Vermieterin muss dafür sorgen, dass die Wohnung genügend warm ist – mindestens 20 bis 21 Grad. Wenn es in der Wohnung zu kalt ist, ist das ein Mangel im Sinne des Mietrechts. Informiere am besten die Vermieterin sofort, dass dir die Wohnung so zu kalt ist, und zwar mit eingeschriebenem Brief, in dem du androhst, den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde zu hinterlegen. Setze eine Frist von einigen Tagen und fordere, dass wieder auf mindestens 20 Grad geheizt wird.

Verlange ausserdem, dass die Vermieterin den Mietzins für die betreffende Zeit angemessen reduziert. Für eine Raumtemperatur von weniger als 18 Grad sollte der Mietzins um mindestens 20 Prozent reduziert werden – Nebenkosten nicht mitgerechnet. Auch in der jetzigen Situation, in der keine Temperaturvorschriften gelten, müssen Sie das nicht dulden.

Hilfreich kann es auch sein, wenn du dich mit weiteren betroffenen Mietparteien zusammenschliesst, um gemeinsam vorzugehen.

Richtig lüften und heizen

Richtiges Lüften hilft, die Heizung effizient zu nutzen. Am besten, man lüftet ungefähr drei Mal am Tag richtig durch, indem mehrere Fenster während maximal zehn Minuten ganz geöffnet sind.

Tipps, wenn es zu trocken ist

  • Fensterfugen abdichten
  • Radiatoren herunterdrehen
  • Küchen- und WC-Abluftanlagen nur bei Bedarf einstellen

Tipps, wenn es zu feucht ist

  • Nach Dusche oder Bad immer kräftig lüften
  • Beim Kochen einen Deckel auf die Töpfe setzen
  • Bei Schimmel an den Möbeln diese im Raum umplatzieren und mindestens fünf Zentimeter von der Wand wegrücken
  • Keine Wäsche in der Wohnung trocknen lassen
  • Feuchtigkeitsmesser aufstellen

Wichtig: Kommt es trotz korrektem Lüften und richtigem Heizen zu Feuchtigkeitsschäden, muss umgehend der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Denn Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung gelten als Mängel, die der Vermieter zu beseitigen hat. Ausser der Mieter hat beispielsweise zu wenig geheizt oder zu selten gelüftet.

Quelle: Bundesamt für Energie

Richtiges Lüften hilft, die Heizung effizient zu nutzen. Am besten, man lüftet ungefähr drei Mal am Tag richtig durch, indem mehrere Fenster während maximal zehn Minuten ganz geöffnet sind.

Tipps, wenn es zu trocken ist

  • Fensterfugen abdichten
  • Radiatoren herunterdrehen
  • Küchen- und WC-Abluftanlagen nur bei Bedarf einstellen

Tipps, wenn es zu feucht ist

  • Nach Dusche oder Bad immer kräftig lüften
  • Beim Kochen einen Deckel auf die Töpfe setzen
  • Bei Schimmel an den Möbeln diese im Raum umplatzieren und mindestens fünf Zentimeter von der Wand wegrücken
  • Keine Wäsche in der Wohnung trocknen lassen
  • Feuchtigkeitsmesser aufstellen

Wichtig: Kommt es trotz korrektem Lüften und richtigem Heizen zu Feuchtigkeitsschäden, muss umgehend der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden. Denn Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung gelten als Mängel, die der Vermieter zu beseitigen hat. Ausser der Mieter hat beispielsweise zu wenig geheizt oder zu selten gelüftet.

Quelle: Bundesamt für Energie

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Wann muss die Heizung im Herbst angestellt werden?

Es gibt keine genauen Richtlinien, wann die Heizung nach dem Sommer wieder in Betrieb genommen werden muss. Früher stand oft in den Mietverträgen, die Heizsaison dauere zum Beispiel vom 1. Oktober bis zum 31. März. Heute ist das aber kaum mehr der Fall. Und eine solche Vertragsklausel würde vor dem Gesetz wohl auch nicht mehr standhalten. Wenn es beispielsweise Ende September schon extrem kalt ist, kann sich ein Vermieter nicht auf eine Vertragsklausel berufen, wonach die Heizsaison erst am 1. Oktober beginnt. Dies, weil – gemäss Art. 256 Abs. 2 OR – Klauseln in einem Mietvertrag über Wohnräume nichtig sind, die die Verpflichtung des Vermieters einschränken, einen «gebrauchstauglichen» Zustand der Wohnung zu gewährleisten. Will heissen: Die Heizung muss eingeschaltet werden, wenn es nötig ist, also wenn die Raumtemperatur ohne Heizen tagsüber unter 20 Grad sinken würde.

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Was, wenn es in der Wohnung zu warm ist?

Hier gibt es Rat in einer Broschüre des Bundesamts für Energie (BFE). Wenn du direkte Sonneneinstrahlung in deiner Wohnung hast, wärmen sich die Räume automatisch auf. Dauerndes Lüften schafft zwar die nötige Abkühlung, verschwendet aber Energie. Auf jeden Fall solltest du die Heiztemperatur senken und prüfen, ob die Heizkörper über Thermostatventile verfügen. Diese reagieren auf äussere Wärmeeinflüsse wie Sonnenstrahlung und halten die Raumtemperatur automatisch auf dem gewünschten Wert – so senkst du den Energieverbrauch um rund 20 Prozent. Fehlen solche Thermostatventile, kannst du deinen Vermieter bitten, diese nachzurüsten. Rechtlich durchsetzen lässt sich dies aber nur bei massiv überheizten Wohnungen.

Energie sparen: Empfehlungen des Bundes

Eine mögliche Energiemangellage ist auch im Winter 2023/2024 nicht vom Tisch. Anders als im Vorjahr hat der Bundesrat jedoch keine Vorgaben für die breite Bevölkerung erlassen, um ein Sparziel zu erreichen (Stand: 17. Oktober 2023). Trotzdem haben die Behörden auch in diesem Jahr unter www.nicht-verschwenden.ch Empfehlungen zusammengestellt, wie du beim Heizen sparen kannst.

Eine mögliche Energiemangellage ist auch im Winter 2023/2024 nicht vom Tisch. Anders als im Vorjahr hat der Bundesrat jedoch keine Vorgaben für die breite Bevölkerung erlassen, um ein Sparziel zu erreichen (Stand: 17. Oktober 2023). Trotzdem haben die Behörden auch in diesem Jahr unter www.nicht-verschwenden.ch Empfehlungen zusammengestellt, wie du beim Heizen sparen kannst.

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Was, wenn meine Heizkostenabrechnung Unstimmigkeiten aufweist?

Ist die Heizkostenabrechnung trotz Berücksichtigung der Tipps von BFE und Mieterverband immer noch höher als bei vergleichbaren Wohnungen, können auch betriebliche Mängel an der Heizung vorliegen. Setze dich mit der Verwaltung in Verbindung und weise auf deine Beobachtungen hin. Prüfe zudem – falls du in einem Mehrfamilienhaus wohnst –, wie die Heizkosten genau abgerechnet und aufgeteilt werden. Eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, für die aber spezielle Wärmezähler nötig sind, kann je nach Umständen markante Einsparungen bringen.

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