Elektrischer Stuhl im Hochsicherheitsgefängnis Riverbend in Nashville im US-Bundessaat Tennessee. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/AP/MARK HUMPHREY

Schauriges Symbol der Todesstrafe
130 Jahre Elektrischer Stuhl

Das Grauen, das Anwesende am frühen Morgen des 6. August 1890 im New Yorker Auburn-Gefängnis im Namen der Gerechtigkeit miterlebten, beschrieb die «New York Times» mit folgenden Worten:
Publiziert: 07.08.2020 um 12:52 Uhr
|
Aktualisiert: 07.08.2020 um 12:54 Uhr

«Es war schrecklich und die Zeugen waren so entsetzt über den Anblick, dass sie ihre Augen nicht abwenden konnten. Der Stromerzeuger schien nicht reibungslos zu laufen. Die Elektrizität war mit einem scharfen Schnappen zu hören. Auf dem Gesicht des Elenden auf dem Stuhl begann Blut zu erscheinen. Es stand wie Schweiss auf dem Gesicht.»

Tausende auf dem Stuhl hingerichtet

Es handelte sich um die erste Hinrichtung auf dem Elektrischen Stuhl und sie wurde an William Kemmler vollzogen, weil er eine Frau mit einem Beil getötet hatte. Seitdem wurde Strom durch die Körper Tausender Menschen in den USA geleitet, bis sie starben. 130 Jahre später gilt der Elektrische Stuhl als Auslaufmodell - bleibt aber ein Symbol für staatliche Hinrichtungen in den Vereinigten Staaten.

Angesichts ihres desaströsen Rufs scheint es heute fast unglaublich, dass die Tötungsmethode einst als «humanerer» Ersatz für das bis dahin gebräuchliche Erhängen entwickelt wurde.

1890 fand die erste Hinrichtung durch den Elektrischen Stuhl statt. Erfinder Alfred Southwick fand, es wäre ein schneller und schmerzloser Weg, die Verurteilten hinzurichten.
Foto: Keystone
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Schnell und schmerzlos

Alfred Southwick, eigentlich Zahnarzt, hatte 1881 einen Betrunkenen beobachtet, der einen Generator berührt hatte und auf der Stelle tot war. Er kam zu dem Schluss, dass der Tod durch Strom schnell und schmerzlos sei und baute den ersten Elektrischen Stuhl.

Schon der Anblick der todbringenden Erfindung mit seinen Fesseln für Arme, Beine und Oberkörper löst bei vielen Menschen Schaudern aus. Bei den durch den Elektrischen Stuhl Getöteten werden bei seinem Einsatz in der Regel zunächst der Kopf und ein Teil des Beins rasiert, um an beiden Stellen Elektroden anbringen zu können. Dann wird dem Death Penalty Information Center zufolge für etwa 30 Sekunden ein Stromstoss zwischen 500 und 2000 Volt durch den Körper geleitet. Wenn das Herz des Verurteilten dann noch schlägt, wird die Prozedur wiederholt.

Grausamer Geruch und Scheintod

Der Tod auf dem Elektrischen Stuhl kann mit dem strengen Geruch nach versengtem Fleisch und grausigen Körperveränderungen einhergehen. Mehrmals passierte es auch, dass die Verurteilten noch lebten, obwohl ihr angeblicher Tod festgestellt worden war. Trotz allem wurde der Elektrische Stuhl vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zur vorherrschenden staatlichen Tötungsmethode in den USA.

Todesstrafe vielerorts abgeschafft

Mittlerweile haben eine Reihe von US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft oder deren Vollstreckung ausgesetzt. Nach Angaben des Death Penalty Information Centers gibt es sie inzwischen in etwa 20 der 50 US-Staaten nicht mehr. Auch die Zahl der insgesamt Exekutierten ist deutlich zurückgegangen - 2019 waren es 22.

Letzte Hinrichtung im Februar

Und auch die Tage des Elektrischen Stuhls in den Vereinigten Staaten sind gezählt. Heute stirbt niemand mehr auf ihm, solange die Person die Methode nicht ausdrücklich bevorzugt. Zuletzt wurde im Februar der 58-jährige Nicholas Sutton in Tennessee auf dem Stuhl getötet.

Giftspritze löst Elektrischen Stuhl ab

Vor allem die - ebenfalls umstrittene - Giftspritze hat die Stromstösse mittlerweile weitgehend abgelöst. Beigetragen dazu hat vor allem die Einsicht, dass der Elektrische Stuhl nicht - wie von Erfinder Southwick gedacht - schnell und schmerzfrei ist. So schrieb der Oberste Gerichtshof in Nebraska 2008 in einem weithin beachteten Grundsatzurteil: «Die Beweise hier zeigen, dass die Tötung durch Strom starken Schmerz und qualvolles Leiden verursacht.» (SDA)

Todesstrafe in der Schweiz

Die Todesstrafe in der Schweiz wurde 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Ein erster Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgte in der Bundesverfassung von 1874, doch wurde sie bereits fünf Jahre später durch eine Volksabstimmung wieder zugelassen. Hauptargument der Befürworter war die steigende Kriminalität. 10 Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein.

Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe dagegen bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944. Ein Versuch, per Initiative die Todesstrafe für Drogenhändler einzuführen, scheiterte 1985 bereits während der Unterschriftensammlung.

Letzte Hinrichtung in der Schweiz 1944

In der Schweiz wurde zuletzt 1944 eine Zivilperson hingerichtet. Die Todesstrafe wurde allerdings erst 1992, mit der Änderung des Militärstrafrechts, vollständig abgeschafft. Seither engagiert sich die Schweiz laut AI für ihre weltweite Abschaffung – sowohl auf multilateraler wie auch bilateraler Ebene.

Todesstrafe weltweit

Die Zahl der Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr um fast ein Drittel gesunken und hat den tiefsten Wert seit mindestens einem Jahrzehnt erreicht. Demnach gab es 2018 nur in fünf Ländern mehr Hinrichtungen: in Weissrussland, Japan, Singapur, Südsudan und den USA. Weltweit wurden mindestens 690 Exekutionen registriert. Unklar ist die Lage in China. Da Peking die Todesstrafe als Staatsgeheimnis einstufe, fehlten genaue Zahlen für das Land, schreibt Amnesty. Trotzdem lasse sich sagen, dass dort am meisten Menschen hingerichtet worden seien, Tausende Todesurteile und Exekutionen.

Auf Rang zwei der unrühmlichen Liste folgt der Iran. Doch seien dort nach einer Änderung der Anti-Drogen-Gesetze die Hinrichtungen um die Hälfte gesunken. Auch im Irak, in Pakistan und Somalia wurden gemäss dem Amnesty-Bericht deutlich weniger Menschen hingerichtet.

An der Uno-Generalversammlung im Dezember 2018 hatten 121 Länder für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe gestimmt. 35 Staaten stimmten dagegen. (SDA)

Die Todesstrafe in der Schweiz wurde 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft. Ein erster Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgte in der Bundesverfassung von 1874, doch wurde sie bereits fünf Jahre später durch eine Volksabstimmung wieder zugelassen. Hauptargument der Befürworter war die steigende Kriminalität. 10 Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein.

Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe dagegen bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944. Ein Versuch, per Initiative die Todesstrafe für Drogenhändler einzuführen, scheiterte 1985 bereits während der Unterschriftensammlung.

Letzte Hinrichtung in der Schweiz 1944

In der Schweiz wurde zuletzt 1944 eine Zivilperson hingerichtet. Die Todesstrafe wurde allerdings erst 1992, mit der Änderung des Militärstrafrechts, vollständig abgeschafft. Seither engagiert sich die Schweiz laut AI für ihre weltweite Abschaffung – sowohl auf multilateraler wie auch bilateraler Ebene.

Todesstrafe weltweit

Die Zahl der Hinrichtungen ist im vergangenen Jahr um fast ein Drittel gesunken und hat den tiefsten Wert seit mindestens einem Jahrzehnt erreicht. Demnach gab es 2018 nur in fünf Ländern mehr Hinrichtungen: in Weissrussland, Japan, Singapur, Südsudan und den USA. Weltweit wurden mindestens 690 Exekutionen registriert. Unklar ist die Lage in China. Da Peking die Todesstrafe als Staatsgeheimnis einstufe, fehlten genaue Zahlen für das Land, schreibt Amnesty. Trotzdem lasse sich sagen, dass dort am meisten Menschen hingerichtet worden seien, Tausende Todesurteile und Exekutionen.

Auf Rang zwei der unrühmlichen Liste folgt der Iran. Doch seien dort nach einer Änderung der Anti-Drogen-Gesetze die Hinrichtungen um die Hälfte gesunken. Auch im Irak, in Pakistan und Somalia wurden gemäss dem Amnesty-Bericht deutlich weniger Menschen hingerichtet.

An der Uno-Generalversammlung im Dezember 2018 hatten 121 Länder für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe gestimmt. 35 Staaten stimmten dagegen. (SDA)

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