Sichere Reisen ins Ausland
Das gilt es bei der Ferienplanung zu beachten

Dank den Impfkampagnen besteht diesen Sommer die Möglichkeit, wieder ins Ausland zu reisen. Trotzdem bleiben die Reisebestimmungen wegen Corona unsicher. Diese sechs Punkte sollten Sie bei der Buchung deshalb nicht vergessen.
Publiziert: 16.05.2021 um 10:45 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2021 um 11:13 Uhr

1. Persönliche Beratung ist von Vorteil

Da die Situation weiterhin unsicher ist und sich Einreisebestimmungen immer wieder ändern, empfiehlt sich eine individuelle Beratung – zum Beispiel in einem Reisebüro. Wichtig zu wissen ist auch, wie die Corona-Auflagen in Ihrem Zielland aussehen: Sind Gastronomie und Kulturangebote überhaupt geöffnet? Und wo muss man eine Maske tragen?

2. Erwägen Sie, eine Reiseversicherung abzuschliessen

Diese springt ein, wenn Sie wegen Corona doch nicht verreisen können. Gewisse Versicherungen zahlen auch, wenn Sie sich am Feriendomizil infizieren und deshalb ihre Reisepläne ändern müssen. Reiseplaner wie Kuoni bieten überdies an, eine Reise rückzuerstatten, wenn die Destination auf der Quarantäneliste landet.

3. Buchen Sie eine Pauschalreise

Viele Reisebüros bieten derzeit Pauschalreisen, an. Diese können kostenlos storniert werden, wenn im Zielland eine Einreisesperre oder Quarantänepflicht für Schweizerinnen und Schweizer verhängt wurde, falls die geforderte Impfung nicht möglich ist oder falls bei Rückreise in die Schweiz eine Quarantänepflicht besteht.

Persönliche Beratung ist von Vorteil – das Reisebüro kennt die örtlichen Bestimmungen in Ihren Wunschdestinationen.
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4. Achtung, Risikogebiete!

Informieren Sie sich vor der Reise, ob das Zielland auf der Risikoliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) steht. Diese wird alle zwei Wochen aktualisiert. Wenn Sie Ihre Reise gegebenenfalls stornieren wollen, schauen Sie regelmässig nach. Falls Sie trotzdem verreisen wollen, planen Sie nach der Rückkehr eine siebentägige Quarantäne ein.

5. Lassen Sie sich rechtzeitig testen

Je nach Zielland und Art der Reise besteht eine Testpflicht. Generell haben Flugreisen strengere Auflagen als Reisen mit dem Zug oder im Auto. Wer zum Beispiel mit der Swiss fliegen will, muss einen negativen Covid-Test vorweisen. Ein PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden.

6. Auf dem Rückweg reicht unter Umständen eine Selbstdeklaration

Wer im Zielland keine Möglichkeit hatte, sich zu testen, braucht für die Rückreise in die Schweiz keinen negativen Covid-Test. In diesem Fall reicht ein selbst ausgefülltes Formular, das erklärt, dass man sich nicht testen lassen konnte. Allerdings muss man das nach der Einreise schnellstmöglich nachholen.

Die aktuelle BAG-Quarantäneliste: Diese Länder sind auf der Risikoliste

Das BAG aktualisiert laufend die Liste der Corona-Risikoländer für die nach einer Rückkehr in die Schweiz die Quarantäne gilt. Mit BLICK behalten Sie immer die Übersicht, welche Länder gerade aktuell auf der Liste sind.

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