Massnahmen gelockert
Besuche in Tessiner Spitälern wieder erlaubt

Die Tessiner Regierung hebt das Besuchsverbot in Spitälern auf und lockert die Massnahmen in den Altersheimen. Sie begründet dies mit dem oft milden Verlauf bei Erkrankungen an der Omikron-Variante.
Publiziert: 02.02.2022 um 10:17 Uhr

Patienten dürfen per sofort ab dem vierten Tag ihres Spitalaufenthalts wieder Besuch empfangen. Besuchende müssen jedoch über ein Zertifikat 2G+, 2G oder 3G verfügen, wie das Departement für Gesundheit und Soziales in einer Mitteilung schreibt.

Auch in den Tessiner Altersheimen lockert die Regierung die Massnahmen. Bewohnerinnen und Bewohnern ist erneut der Ausgang erlaubt, jedoch noch ohne Übernachtung, wie es im Communiqué weiter heisst. Für Besuche ist neu ein 3G-Zertifikat ausreichend. Seit dem 23. Dezember mussten Besucherinnen und Besucher von Tessiner Altersheimen ein 2G+-Zertifikat vorweisen.

Die Massnahmen traten gestern Dienstag in Kraft.

Im Tessin sind Spitalbesuche ab sofort wieder möglich. Archivaufnahme
Foto: Samuel Golay

(SDA)

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?