Das muss man wissen
Drei Fakten zur herbstlichen Pilzsaison

Pilzsammler aus der ganzen Schweiz sind in den heimischen Wäldern auf der Suche nach den wertvollen Stücken. Allerdings wegen trockenem Wetter gibt es in Schweizer Wäldern weniger Pilze zu sammeln als in anderen Jahren.
Publiziert: 24.09.2018 um 14:46 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 11:14 Uhr

Pilz-Sammler sind in diesen Tagen auf der Suche nach Steinpilzen, Eierschwämmchen & Co. Die Pilzsaison ist in vollem Gang.

Drei Fakten zur Pilzsaison

  • 250 Tonnen kommen pro Jahr zusammen: Die Pilzsaison hat angefangen! Im Schnitt tragen die Sammler pro Jahr Pilze im Wert von rund 11,5 Millionen Franken zusammen. Wegen der langen Trockenzeit befürchteten Pilzler zunächst eine schlechte Ernte für 2018, jetzt geben Experten Entwarnung.
     
  • 300 Arten sind in der Schweiz essbar: Zu den beliebtesten Schwämmen gehören Steinpilze, Eierschwämme, Edelreizker, Riesenschirmpilze oder Morcheln. Tödlich sind nur wenige. Alle Knollenblätterpilze gehören dazu und die Rauköpfe. Am besten ab zur Pilzkontrolle! Im Notfall Anruf beim Tox-Zentrum: 145.
     
  • 37 ha misst der grösste Schweizer Pilz: Der Dunkle Hallimasch gedeiht im Schweizerischen Nationalpark und ist mehr als 1000 Jahre alt, wie Experten schätzen. Er wächst vor allem an Bäumen und ist bedingt essbar – wenn überhaupt, dann nur gekocht. Eigentlich ist er auch mehr ein Parasit: Wegen ihm sterben Bäume ab.
Steinpilze finden ist nicht allzu schwer, da sie alle der in der Schweiz verbreiteten Baumsorten wie Kiefern, Fichten und Buchen mögen.
Foto: KEYSTONE/APA/HELMUT FOHRINGER
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«Pilzlen» für Anfänger:Darauf muss man bei der Suche achten
Viel Kantönligeist beim Pilzesammeln

In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Pilze gesammelt werden. Diese Bestimmung gilt ­landesweit. Ansonsten aber herrscht beim Pilzesammeln ein regelrechter Wildwuchs an Vorschriften.

• Keine besonderen ­Bestimmungen: Basel-Stadt, Baselland, Neuenburg, Schaffhausen, Wallis, Zug.
• Die meisten Kantone sehen eine Mengenbegrenzung von 2 kg pro Person und Tag vor. In den Wäldern des Tessins und des Kantons Uri sind ­sogar 3 kg pro Person und Tag erlaubt. In Nidwalden, Thurgau und Zürich liegt die erlaubte Menge bei 1 kg. Dann gibt es noch Kantone, die eine Maximalmenge ­bezüglich speziellen Pilz­sorten vorgeben: In ­Obwalden und Uri darf pro Tag und Person nicht mehr als ein halbes Kilo ­Morcheln geerntet werden.
• In gut der Hälfte der ­Kantone ist ­organisiertes und gewerbsmässiges ­Sammeln verboten: AG, AR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SZ, UR.
• Einige Kantone kennen zu bestimmten Zeiten ein totales Pflückverbot: In GL, GR und ZH gelten die Schonzeiten ­jeweils vom 1. bis 10. im ­Monat, in LU und OW sind die ersten sieben Tage eines jeden Monats für Pilzsammler tabu. Und in FR und OW ist das Sammeln in der Nacht (20 bis 7 Uhr) verboten.
• Wer es ganz genau wissen möchte, müsste sich auch noch mit kommunalen ­Bestimmungen auseinandersetzen. Vor allem in den ­Ostschweizer Kantonen SG, SH und TG wird die ­Gemeindeautonomie grossgeschrieben.

• In Deutschland liegt die Mengenbegrenzung bei ­einem Kilo pro Person und Tag. Im Fürstentum Liechtenstein liegt die Schwelle bei 2 kg total ­(wobei jeweils nicht mehr als je 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln geerntet werden dürfen).

In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Pilze gesammelt werden. Diese Bestimmung gilt ­landesweit. Ansonsten aber herrscht beim Pilzesammeln ein regelrechter Wildwuchs an Vorschriften.

• Keine besonderen ­Bestimmungen: Basel-Stadt, Baselland, Neuenburg, Schaffhausen, Wallis, Zug.
• Die meisten Kantone sehen eine Mengenbegrenzung von 2 kg pro Person und Tag vor. In den Wäldern des Tessins und des Kantons Uri sind ­sogar 3 kg pro Person und Tag erlaubt. In Nidwalden, Thurgau und Zürich liegt die erlaubte Menge bei 1 kg. Dann gibt es noch Kantone, die eine Maximalmenge ­bezüglich speziellen Pilz­sorten vorgeben: In ­Obwalden und Uri darf pro Tag und Person nicht mehr als ein halbes Kilo ­Morcheln geerntet werden.
• In gut der Hälfte der ­Kantone ist ­organisiertes und gewerbsmässiges ­Sammeln verboten: AG, AR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SZ, UR.
• Einige Kantone kennen zu bestimmten Zeiten ein totales Pflückverbot: In GL, GR und ZH gelten die Schonzeiten ­jeweils vom 1. bis 10. im ­Monat, in LU und OW sind die ersten sieben Tage eines jeden Monats für Pilzsammler tabu. Und in FR und OW ist das Sammeln in der Nacht (20 bis 7 Uhr) verboten.
• Wer es ganz genau wissen möchte, müsste sich auch noch mit kommunalen ­Bestimmungen auseinandersetzen. Vor allem in den ­Ostschweizer Kantonen SG, SH und TG wird die ­Gemeindeautonomie grossgeschrieben.

• In Deutschland liegt die Mengenbegrenzung bei ­einem Kilo pro Person und Tag. Im Fürstentum Liechtenstein liegt die Schwelle bei 2 kg total ­(wobei jeweils nicht mehr als je 1 kg Steinpilze, Eierschwämme und Morcheln geerntet werden dürfen).

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