US-Firmen bringen soziale Sitte in die Schweiz
Bis zu vier Wochen Pflege-Urlaub!

Wer in der Schweiz Angehörige pflegen will, muss auf den Goodwill seines Arbeitgeber hoffen. Microsoft und Google zeigen nun, dass es auch anders geht.
Publiziert: 20.01.2018 um 20:06 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2019 um 09:23 Uhr
In der Schweiz gibt es noch keinen gesetzlich geregelten Pflegeurlaub.
Foto: Thomas Tolstrup

Wenn es um die Betreuung von Angehörigen geht, haben Schweizer Arbeitnehmer einen schlechten Stand. Ist ein Kind krank, besteht ein Anspruch auf drei bezahlte Absenztage. Bei der Pflege von Eltern, Geschwistern oder Lebenspartnern, sind die Angestellten aber auf den Goodwill ihres Arbeitgebers angewiesen.

Oft bleibt ihnen nichts anderes übrig, als Ferien zu beziehen oder sich freistellen zu lassen, wenn man einem Angehörigen in schwierigen Zeiten beistehen will. Nun zeigt ausgerechnet der US-Konzern Microsoft den Schweizer Firmen auf, wie es auch anders gehen kann.

Ein simples Formular genügt

Die Software-Firma hat einen bezahlten Pflegeurlaub von bis zu vier Wochen eingeführt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Man verlange viel von den Mitarbeitern, wolle aber, dass sie Zeit haben, sich um die Familie zu kümmern, meint Microsoft.

Die Microsoft-Angestellten müssen nicht einmal ein ärztliches Zeugnis vorweisen und so beweisen, dass sie einen Angehören pflegen wollen. Sie müssen nur ein Formular ausfüllen. Das sei eine Frage des gegenseitigen Vertrauens, heisst es bei Microsoft.

Bei Google gibts zwei Wochen

Auch Google kennt eine ähnliche Regelung, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt. Schweizer Angestellte dürfen zwei Wochen bei vollem Lohn fehlen, wenn sie Eltern oder Geschwister pflegen müssen. In Frankreich gibts für Angestellte drei Wochen bezahlte Ferien, wenn sie ihre Eltern pflegen wollen. In den Niederlanden sogar deren sechs.

Immerhin: Der Bundesrat hat das Problem erkannt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet derzeit an einem Lösungsvorschlag. Ziel ist eine nationale Regelung für Pflegeurlaub, die gesetzlich verankert ist. (pbe)

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