Glatteis auf dem Fussweg
Hausbesitzer haftet, wenn der Mieter stürzt!

Wer ein Haus besitzt, hat Pflichten. Vor allem im Winter, wenn der Schnee auf dem Dach zur Lawine werden kann. Oder das Eis auf dem Fussweg Menschen zu Fall bringt.
Publiziert: 18.01.2011 um 10:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:10 Uhr

Vereiste Wege und Schnee auf Strassen und Dächern kommen gerade diesen Winter häufig vor. Schnee und Frost sind aber nicht nur für die Strassenunterhaltsdienste eine Herausforderung: Auch Hauseigentümer stehen in der Pflicht. Sie müssen nämlich dafür grade stehen, wenn auf ihrem Grund und Boden Menschen zu Fall kommen oder wenn eine Dachlawine Nachbars Auto oder Passanten begräbt.

Hausbesitzer müssen ihr Eigentum – und dazu zählen nicht nur Gebäude, sondern zum Beispiel auch private Fusswege – so unterhalten, dass infolge mangelhaften Unterhalts keine Dritten Schaden nehmen können. Wenn also der Postbote auf dem vereisten Weg zum Briefkasten hinfällt, trägt dafür grundsätzlich der Grundeigentümer die Verantwortung. Es ist also dessen Pflicht, den Fussweg zu räumen und allenfalls von Eis zu befreien.

Die Haftung gilt aber in der Rechtsprechung nicht absolut. Die Beseitigung eines Mangels beim Unterhalt muss «zumutbar» und «verhältnismässig» sein. So kann von einem Vermieter nicht verlangt werden, dass er morgens um 4 Uhr aufs Hausdach steigt, um den frisch gefallenen Schnee zu beseitigen, der dann etwas später vom Dach fallen und jemanden treffen könnte.

Unfälle und Schadenfälle, für die Hausbesitzer haften müssen, können ganz schön ins Geld gehen. Wichtig ist daher die richtige Versicherung. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern ist der Fall in der Regel klar. Die Privathaftpflicht-Versicherung deckt diese Schäden. Anders sieht die Sache bei vermieteten Objekten oder Ferienhäusern aus. Dort ist eine Gebäudehaftpflicht-Versicherung unbedingt sinnvoll. Sehr empfehlenswert ist diese Versicherung auch für Stockwerkeigentümer, die gemeinsam Grünflächen, Wege, Treppen und eine Garage besitzen.

Hausbesitzer haben bei solchen Strassenverhältnissen Pflichten.
Foto: Keystone
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