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Foto: Getty Images

Das müssen Eltern wissen
Babysitter anstellen

Viele Familien nehmen die Hilfe eines Babysitters in Anspruch. Dabei sollten sie rechtzeitig alle Versicherungsfragen und Erwartungen klären.
Publiziert: 18.09.2019 um 09:01 Uhr
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Aktualisiert: 18.09.2019 um 09:02 Uhr
Béatrice Koch

Eltern kennen das Problem: Zwischen Beruf und Kinderbetreuung bleibt kaum Zeit für sich und den Partner. Ein Babysitter, der ab und zu auf das Kind aufpasst, ist deshalb für viele Familien unverzichtbar. Und für Teenager ist Babysitting eine Möglichkeit, ihr Taschengeld aufzubessern.

Welche Versicherungen braucht ein Babysitter?

Bevor Eltern ein «Hüeti» für ihr Kind engagieren, sollten sie aber einige rechtliche Dinge klären. Denn zwischen dem Babysitter und der Familie besteht ein Vertragsverhältnis. Und aus diesem Vertrag entstehen Rechte und Pflichten.

Immerhin hält sich der administrative Aufwand für die beliebten «Sackgeldjobs» in Grenzen. Seit 2015 muss man für Babysitter keine Sozialbeiträge mehr ausrichten, sofern sie jünger als 25 Jahre alt sind und in einem Privathaushalt nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen. Die gleiche Regel gilt für die Unfallversicherung. Wer einen jugendlichen Babysitter engagiert, muss ihn nicht mehr zwingend gegen Unfallrisiken versichern. Sinnvoll bleibt eine Haftpflichtversicherung – doch die ist Sache des Babysitters.

Für Teenager ist Babysitting eine Möglichkeit, ihr Taschengeld aufzubessern.

Wie viel verdient man als Babysitter?

Wer Kinder hütet, muss mindestens 13 Jahre alt sein. Von SRK werden zweitägige Babysitting-Kurse für Jugendliche angeboten, die ihnen Grundlegendes zu Säuglingspflege, Ernährung und Erster Hilfe vermitteln. Keine solche Kursbestätigung braucht, wer sich auf  Online-Plattformen wie z.B babysitting24.ch registriert.

In jedem Fall gilt aber: Babysitter sollten sich sorgfältig um die ihnen anvertrauten Kinder kümmern und Anweisungen strikt einhalten. Umgekehrt müssen Eltern die Hüteperson über Ess- und Spielgewohnheiten sowie allfällige Krankheiten des Kindes informieren – und im Notfall erreichbar sein.

Den Lohn müssen Eltern mit dem Babysitter vereinbaren.  Der Tarif hängt oft vom Alter des Babysitters und von der Anzahl zu betreuender Kinder ab.

Das SRK empfiehlt für die Betreuung von ein bis zwei Kindern durch 13- bis 15-jährige Babysitter einen Stundenlohn von 6 bis 9 Franken und 10 bis 15 Franken für 16- bis 18-jährige Hüter. Übernachtet ein Babysitter vor Ort, sollten die Eltern mit ihm eine Pauschale abmachen.

Wer haftet für Schäden?

Grundsätzlich sind der Babysitter beziehungsweise dessen Eltern für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zuständig. Minderjährige, die bei den Eltern wohnen, sollten deshalb abklären, ob ihre private Haftpflichtversicherung Schäden deckt, die beim Kinderhüten entstehen. Falls nicht, kann man eine Zusatzversicherung abschliessen.

Achtung: Volljährige Babysitter müssen selber für eine Haftpflichtversicherung sorgen. Die Eltern des zu betreuenden Kindes sind haftbar, wenn es einen Schaden verursacht und den Babysitter kein grobes Verschulden trifft.

10 Regeln für Babysitting

  1. Organisieren Sie vor dem ersten Einsatz ein Treffen. Dabei können Sie alle Fragen klären, und es zeigt sich, ob die Chemie zwischen Babysitter und Kind stimmt.
     
  2. Legen Sie Regeln in Bezug auf Pünktlichkeit und Medienkonsum fest.
     
  3. Klären Sie rechtliche und versicherungstechnische Fragen.
     
  4. Vereinbaren Sie einen Lohn und bezahlen Sie den Babysitter nach jedem Einsatz.
     
  5. Erklären Sie dem Babysitter die Gewohnheiten der Familie und zeigen Sie ihm Haus und Umgebung.
     
  6. Bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass der Babysitter kommt.
     
  7. Besprechen Sie vor jedem Einsatz den Ablauf (Mahlzeiten, Schlafenszeit usw.).
     
  8. Klären Sie den Babysitter über Allergien und Krankheiten des Kindes auf. Zeigen Sie ihm den Erste-Hilfe-Kasten. Hinterlassen Sie eine Notfallnummer.
     
  9. Halten Sie sich an die abgemachten Betreuungszeiten.
     
  10. Sorgen Sie dafür, dass der Babysitter sicher nach Hause kommt.

Weitere nützliche Infos: www.babysitter-srk.ch

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