Blick beantwortet eure Wein-Fragen
«Muss eine Weinsammlung steuerlich deklariert werden?»

Blick-Weinredaktor Nicolas Greinacher beantwortet regelmässig eure Leserfragen zum Thema. Peter Baumgartner möchte wissen, ob Weinsammlungen bei den Steuern angegeben werden müssen.
Publiziert: 26.02.2024 um 14:03 Uhr
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Aktualisiert: 15.03.2024 um 10:32 Uhr
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Nicolas GreinacherRedaktor Wein DipWSET

Wer regelmässig Wein trinkt, sammelt unter Umständen schnell ein paar Hundert Flaschen im Keller an. Manche Weine gewinnen über die Jahre vielleicht sogar an Wert und können möglicherweise gewinnbringend verkauft werden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Weinsammlung, oder Gewinne aus einem möglichen Verkauf, steuerlich deklariert werden müssen.

Wir wollten es genau wissen und haben mit dem Steuerexperten Peter Vogt (50) von Tax Partner AG in Zürich gesprochen. Hierbei müsse grundsätzlich zwischen der möglichen Deklaration im Vermögen, sowie einer allfälligen Besteuerung des Gewinns beim Verkauf als Einkommen unterschieden werden. «Mit der Vermögenssteuer erfasst werden grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte, wie typischerweise Geld auf einem Bankkonto oder Aktien. Ausnahmen gibt es zum Beispiel beim Hausrat, der Einrichtung oder bei persönlichen Gebrauchsgegenständen, die nicht zum Reinvermögen gezählt werden müssen,» so Vogt zu Blick.

Wert der Weine kann Deklarationspflicht auslösen

«Wenn Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel ein teures Bild einen gewissen Wert übersteigen, müssen sie gemäss einem Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts aus dem Jahre 2012 zum steuerbaren Reinvermögen hinzugezählt werden.» Der Haken: Die genaue Schwelle dieses Werts ist nirgends festgeschrieben. «Im erwähnten Fall hat das Verwaltungsgericht Zürich festgehalten, dass ein 150'000-Franken teures Bild in jedem Fall zum steuerbaren Vermögen gehört und nicht zum steuerbefreiten Hausrat.»

Weinsammlungen unterstehen der Deklarationspflicht und somit der Vermögenssteuer.
Foto: Getty Images
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Sammlungen unterstehen ohnehin der Deklarationspflicht und somit der Vermögenssteuer. Für Weinsammlungen bedeutet dies, dass aufgrund des Umfangs der Sammlung oder ab einem gewissen Wert eine Deklaration in der Steuererklärung notwendig wird, selbst wenn die Weine primär dem persönlichen Gebrauch dienen. Auch bei einem gewinnbringenden Verkauf von Weinflaschen stellen sich steuerliche Fragen. «Hier kommt es darauf an, ob die Weine aus steuerlicher Sichtweise im Rahmen einer gewerbsmässigen Tätigkeit verkauft wurden oder nicht. Trifft dies zu, unterliegt der Gewinn der Einkommenssteuer sowie auch der AHV-Beitragspflicht», erklärt Vogt weiter.

So wurde in einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2002 beim Verkauf einer wertvollen Weinsammlung auf Gewerbsmässigkeit entschieden, da nur schon der Umfang der Sammlung den persönlichen Gebrauch sprengte. Für Weinsammlerinnen und Weinsammler mit wertvollen Weinen im Keller kann es sich deshalb lohnen, solche steuerlichen Fragen im Voraus abklären zu lassen. Damit können böse Überraschungen im Zusammenhang mit einer möglichen Besteuerung hoffentlich vermieden werden.

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