Darum sind viele Seeufer nicht zugänglich
Behörden kuschen vor den Reichen

Seeufer ist ein rares Gut. Deshalb fordern Initiativen immer wieder, den Zugang zu fördern. Oft scheitern sie an den Gemeinden und Kantonen, niemand will die besten Steuerzahler vergraulen. Beispiele gibt es viele.
Publiziert: 03.09.2018 um 11:42 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2018 um 17:06 Uhr
Schluss mit Zugang: Wie hier auf der Halbinsel Au am Zürichsee gibt es viel Privatgrund an den Schweizer Seen. Häufig ist der für die Öffentlichkeit nicht zugänglich. Der Kampf um die Ufer tobt.
Foto: Philippe Rossier
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Simon Huwiler

Wer an den See will, muss in manchen Gegenden lange Wege auf sich nehmen. Viele Ufer sind verbaut worden, wie die BLICK-Analyse zeigt (lesen Sie die Analyse hier). Dabei gibt es aus den unterschiedlichsten Winkeln des Landes Vorstösse, das Seeufer wieder der Bevölkerung zu öffnen. Oft stossen diese auf regen Zuspruch, werden dann aber in den Gemeinden oder Kantonen niedergeschmettert. Denn kaum jemand will die finanzkräftigsten Steuerzahler und Besitzer von Seegrundstück vergraulen. Beispiele gibt es viele.

Besuch in Rapperswil-Jona SG an einem Tag im Juli. Nach 20 Jahren wird ein neues Uferstück für die Bevölkerung geöffnet. Für den «Seezugang Gubel», wie die zwölf Meter lange Parzelle heisst, macht die Gemeinde viele Schritte auf die Anwohner zu. Konkret unterbindet sie alles, was die Nachbarn stören könnte. Baden: verboten. Laut Musik hören: verboten. Zugang nur nach acht Uhr morgens. Spätestens um zehn Uhr abends ist Schluss. Ein zeitgesteuertes Tor sorgt für die Einhaltung der Öffnungszeiten. Unterhaltungen sind in «angemessener Lautstärke zu führen». Was bleibt: zwei Bänkli, ein Baum.

Steg statt Uferweg

Szenenwechsel: Rorschacherberg SG, Bodensee. Ein Weg führt das Ufer entlang, bis er beim Quartier «Neuseeland» plötzlich hinter Luxushäusern verschwindet. Ginge es nach der Bevölkerung, sollte der Weg am Ufer weiterführen. Die Gemeinde arbeitete einen Vorschlag aus: ein Steg, weit weg von den Ufergrundstücken der Reichen. Doch für diese Idee liess sich niemand so richtig begeistern. Vor zwei Monaten hat die Gemeinde nach einer Meinungsumfrage einen neuen Anlauf gewagt. Diesmal: mittels Aufschüttungen und Stegen will man nah am Ufer Land gewinnen für den Weg. Für die Anwohner ist der Weg zu nahe am eigenen Grundstück, für Seeuferfreunde immer noch zu weit weg. Der Kampf geht in die nächste Runde.

Rapperswil-Jona und Rorschacherberg zeigen: Der Bevölkerung gerecht zu werden, ohne die Interessen der finanzstarken Seeanstösser zu verletzen, ist kaum möglich. Dabei ist die Stossrichtung des Bundes klar: Seen- und Flussufer sollen frei gehalten werden und «öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden», wurde vor 38 Jahren im Raumplanungsgesetz verankert.

Doch nicht nur Gemeinden tun sich damit schwer, auch Kantone schieben die Idee des Raumplanungsgesetzes vor sich her.

Beispiel Kanton Bern: Ein Weg soll entlang der Seeufer führen, haben die Berner beschlossen. Seit 25 Jahren ist die Verordnung in Kraft. In unbewohnten Gebieten besteht der Weg, an den teuren Lagen fehlt er noch immer. Bei den Gemeinden nachgefragt, klingt es ernüchternd.

In Sutz-Lattrigen BE, einer der am stärksten verbauten Gemeinden am Bielersee (71 Prozent) fehlt noch ein Drittel des Weges. Das Ganze sei aber nicht so einfach, heisst es von der Gemeinde. «Etliche Gerichtsurteile sind vorhanden, bis Verwaltungsgericht, Bundesgericht», so Gemeindeverwalterin Caroline Streit. Einen Uferabschnitt hat die Gemeinde gar dem Kanton zur Umsetzung übertragen. «Weil es fast unmöglich ist die Umsetzung zu vollziehen», so Streit.

Initiative von Kantonsrat verheddert

Auch der Kanton Zürich hadert mit seinen eigenen Gesetzen. Einen Spazierweg am See hat die Initiative «Ja zum Seeuferweg» vor gut acht Jahren gefordert. Die Initiative stiess auf so viel Akzeptanz, dass der Kantonsrat einen Gegenvorschlag ausarbeitete. Was dann folgte, war ein Hin und Her zwischen Initianten und Kantonspolitik, bis nicht mehr viel von der Initiative übrig war.

Der Gegenvorschlag verspricht zwar sechs Millionen Franken pro Jahr für den Bau des Weges. Doch bei einer der letzten Sitzungen im Kantonsrat platzierten die Bürgerlichen geschickt einen rechtlich umstrittenen Artikel: Enteignen soll verboten werden. Für den Uferweg am stark bebauten Zürichsee faktisch der Todesstoss. Auch das Bundesgericht störte sich am Enteignungsverbot und pfiff den Kantonsrat zurück.

Im Juni nun verabschiedete der Kantonsrat die korrigierte Fassung. Enteignungen sind wieder möglich, dafür wurden weitere Stolpersteine eingebaut. «Das jetzige Gesetz ist gespickt mit Kleinigkeiten, welche den Seeweg erschweren und zu mühsamen rechtlichen Auseinandersetzungen führen», sagt Julia Gerber Rüegg, Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg»

Robert Merz teilt seinen Uferweg gerne
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Beispiel aus dem Aargau:Robert Merz teilt seinen privaten Uferweg am Hallwilersee gerne

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Ob regional oder kantonal: Uferprojekte gewinnen oft die Unterstützung der Bevölkerung, gehen dann aber im Fahrwasser der Politik unter. Sei es, weil die Seeanstösser finanziell stärker aufgestellt sind, Gemeinden der Mumm fehlt oder sie durch lange Gerichtsverfahren mürbe gemacht werden. Kompromisse sind oft der letzte Ausweg, um überhaupt irgendetwas zu erreichen. Den Kürzeren zieht die Bevölkerung.

Kennen Sie auch Beispiele?

Werden auch in Ihrer Gemeinde Initiativen zur Öffnung von Seezugängen blockiert oder wissen Sie von Behörden, die eine solche Umsetzung verzögern? Schreiben Sie uns: storytelling@ringier.ch.

Werden auch in Ihrer Gemeinde Initiativen zur Öffnung von Seezugängen blockiert oder wissen Sie von Behörden, die eine solche Umsetzung verzögern? Schreiben Sie uns: storytelling@ringier.ch.

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