Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis
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Disziplinarverfahren eröffnet:Diese Aussage bringt Roger Köppel in Bedrängnis

Mutmassliche Amtsgeheimnis-Verletzung
Disziplinarverfahren gegen Köppel!

Das Ausplaudern von Kommissionsinterna hat doch noch Konsequenzen: Das Büro des Nationalrats hat ein Disziplinarverfahren gegen SVP-Nationalrat Roger Köppel eingereicht.
Publiziert: 12.09.2022 um 15:16 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2022 um 22:37 Uhr
Lea Hartmann

SVP-Nationalrat Roger Köppel (57) kommt wohl nicht ungeschoren davon. Das Parlament hat ein Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung zwar verhindert. Doch nun hat das Ausplaudern von Kommissions-Interna für den «Weltwoche»-Chef doch noch Konsequenzen.

Das Büro des Nationalrats hat ein Disziplinarverfahren gegen den SVPler eingeleitet. Der Entscheid sei mit 11 zu 2 Stimmen gefallen, sagt Nationalratspräsidentin Irène Kälin (35) zu Blick.

Köppel muss antraben

In einem nächsten Schritt wird Köppel an einer der kommenden Sitzungen angehört. Im Nationalratsbüro sitzen nebst der Nationalratspräsidentin und den Vizepräsidenten die Fraktionschefs und vier Stimmenzählerinnen und -zähler.

SVP-Nationalrat Roger Köppel hat Kommissionsinterna in einem «Weltwoche»-Video ausgeplaudert.
Foto: keystone-sda.ch
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Köppel droht im für ihn besten Fall ein Verweis. Er kann aber auch bis zu einem halben Jahr aus der Aussenpolitischen Kommission ausgeschlossen werden.

Kommission hatte Anzeige eingereicht

Der Journalist und Politiker hatte im März in einem «Weltwoche»-Video aus einem vertraulichen Papier des Aussendepartements (EDA) vorgelesen. Das Papier lag ihm mutmasslich vor, weil er Mitglied der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats ist. Köppel dementierte dies und sagte, er habe das Dokument in seiner Funktion als Journalist zugespielt bekommen, noch bevor er es in der Kommission zu Gesicht bekommen habe.

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats hat daraufhin Strafanzeige gegen ihr Mitglied eingereicht. Doch weil die dafür zuständigen Kommissionen sich dagegen aussprachen, die Immunität Köppels aufzuheben, kann die Bundesanwaltschaft nicht gegen ihn ermitteln.


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