Haftentschädigung für William W.
Renitenter Kinderschänder bittet Staat zur Kasse

William W. hat 2006 ein damals achtjähriges Mädchen missbraucht. Weil er als nicht therapierbar gilt, kam er im vergangenen Jahr unter Auflagen frei. Jetzt soll er stattlich entschädigt werden.
Publiziert: 02.04.2017 um 14:21 Uhr
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Aktualisiert: 12.10.2018 um 15:55 Uhr

Für Opfer Selina und ihre Familie war es ein Schock. Vergangenen November kam Kinderschänder William W. frei - weil er, so die Begründung des Solothurner Obergerichts, untherapierbar sei. Nun folgt der nächste Hammer: Der renitente Pädophile bekommt auch noch eine stattliche finanzielle Entschädigung, weil er zu lange im Gefängnis sass. Das hat das Bundesgericht jüngst entschieden, wie die «SonntagsZeitung» berichtet.

Konkret fordert W. eine Haftentschädigung in der Höhe von 200 Franken pro Tag, was im üblichen Rahmen liegt. Auf die Dauer der laut Bundesgericht ungerechtfertigten Haft hochgerechnet, macht dies rund 100'000 Franken. Nun muss das Gericht über die genaue Höhe entscheiden.

Weder reuig noch therapiebereit

W. hatte die damals achtjährige Selina im August 2006 in einer Baustellen-Baracke in Starrkirch-Wil SO brutal missbraucht. Er wurde wegen versuchter Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit einem Kind und sexueller Nötigung zu einer fünfjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Zudem muss er für eine stationäre Therapie in eine geschlossene Klinik. 

William W. sass seine Strafe zu einem grossen Teil im Gefängnis in Thorberg ab. (Archivbild)
Foto: Lukas Lehmann

Doch W., der bereits wegen Sexualdelikte vorbestraft war, zeigte sich weder reuig noch therapiebereit. Konsequent verweigerte er jegliche psychiatrische Aufarbeitung. Das Verwaltungsgerichts des Kantons Solothurns hielt 2013 in einem Urteil fest, W. sei nicht bereit, sich wirklich auf eine Therapie seiner Persönlichkeitsstörung und Pädophilie einzulassen. Er weigere sich, an Gruppentherapien und dem Sexualstraftäterprogramm teilzunehmen, ausserdem wollte er unter keinen Umständen in eine spezielle Therapie-Abteilung im Gefängnis Thorberg verlegt werden.

Das Opfer bekam deutlich weniger

Eine Verweigerungshaltung, die W. schliesslich die Freiheit brachte – obwohl seine Rückfallgefahr als «mittelgradig bis hoch» eingeschätzt wurde. Denn eine stationäre Massnahme lässt sich laut Gesetz nur verlängern, wenn Erfolgsaussichten bei der Therapie des Täters bestehen. Anders wäre dies, wenn das Gericht damals wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Verwahrung ausgesprochen hätte. Doch das tat es nicht. Und so nahm der Justizirrsinn seinen Lauf.

Für die Angehörigen des Opfers besonders stossend: Der Täter, der inzwischen in einem Wohnheim lebt und mit einem GPS-Gerät überwacht wird, wird wohl deutlich mehr Geld bekommen, als Selina Genugtuung und Schadenersatz bekam. Die insgesamt rund 22'000 Franken hat W. zudem nie gezahlt, wie Selinas Anwältin Corinne Saner der «SonntagsZeitung» sagt. «Weil der Täter kein Geld hatte, musste Selina ihren Anspruch bei der Opferhilfe geltend machen», sagt sie. Rund 17'000 Franken hat sie von ihr erhalten. (lha)

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