«Gefahr für öffentliche Ordnung»
Staatsverweigerer muss Schweiz verlassen – untergetaucht!

Ein Staatsverweigerer aus Deutschland wurde am Mittwoch vom Baselbieter Strafgericht des Landes verwiesen. Der Mann hat sich unzähliger Straftaten schuldig gemacht – doch niemand weiss, wo er ist.
Publiziert: 27.04.2023 um 16:03 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2023 um 19:14 Uhr

Ein deutscher Staatsverweigerer muss die Schweiz verlassen. Er wurde einer schier endlos scheinenden Menge an Straftaten schuldig gesprochen. Es gibt nur einen Haken: Der Mann ist untergetaucht – und niemand weiss, wo er ist.

Der heute 45-jährige Deutsche hat zwischen 2018 und 2021 mehrfach Behörden und Beamte bedroht, Leute betrogen, Ausweise und Schilder missbraucht und die Verkehrsregeln missachtet. Er gilt als Staatsverweigerer – diese halten sich weder an Regeln noch anerkennen sie staatliche Institutionen wie die Polizei oder Gerichte. Die Schweiz bezeichnete der Deutsche als «Nichtregierungsorganisation».

Hohes Risiko erneut straffällig zu werden

Laut einem vom Gericht angeordneten psychologischen Gutachten besteht ein hohes Risiko, dass der Mann erneut straffällig werde. Er sei bezüglich seiner Weltanschauung ab 2016 zunehmend einem Fanatismus verfallen, der auch zu schweren Gewalttaten führen könne, steht in dem Gutachten. Eine psychische Krankheit konnte jedoch nicht festgestellt werden. Somit ist der Mann voll schuldfähig.

Ein Staatsverweigerer aus Deutschland hat während drei Jahren unzählige Straftaten begangen. Vor dem Baselbieter Strafgericht wurde der Mann jetzt schuldig gesprochen.
Foto: Google Street View
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Das Baselbieter Strafgericht hat den bereits vorbestraften Staatsverweigerer in 26 von 27 Punkten schuldig gesprochen. Er stelle eine unbestrittene Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Den Mann erwarten eine zweijährige Haftstrafe und ein anschliessender Landesverweis von sieben Jahren.

Wie wird das Urteil durchgesetzt?

Das Problem: Die Behörden können den Mann nirgends finden. Zur Gerichtsverhandlung ist er nicht erschienen, von seinem letzten Wohnort im Oberbaselbiet hat er sich abgemeldet.

Gegenüber der «Basler Zeitung» gibt Michael Lutz, Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft an, dass rechtskräftig verurteilte Personen in der Regel national zur Verhaftung ausgeschrieben werden, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. In dem aktuellen Fall ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Dies ist erst der Fall, wenn die Frist zur Anfechtung bei einem höheren Gericht abläuft oder dieses das Urteil bestätigt.

Eine Durchsetzung des Haftbefehls kann zudem gemäss Lutz also schwierig werden, zumal nicht garantiert werden könne, dass es in diesem Fall zu einer internationalen Fahndung kommt.

Staatsverweigerer sehen Staat als Firma

In der Schweiz sorgen Staatsverweigerer immer wieder für Schlagzeilen. Ihnen allen liegt die dieselbe Ideologie zugrunde: Sie sehen den Staat als Firma und die Behörden als Feind.

Die Hauptleidtragenden sind vor allem die Ämter. Sie müssen die betreffenden Personen immer wieder kontaktieren, wenn diese ihre Rechnungen nicht zahlen oder etwaige Betreibungen verweigern. Dabei kommt es oft zu Drohungen oder Beleidigungen. (ene)

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