Erste Instanz sprach ihn frei
Frau geschändet – Basler verurteilt

Ein Mann aus Basel wurde am Donnerstag wegen Schändung und Nötigung einer Frau verurteilt. In erster Instanz war der Ex-Beamte noch freigesprochen worden.
Publiziert: 22.07.2022 um 13:00 Uhr
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Aktualisiert: 07.11.2023 um 09:43 Uhr

Er soll eine Frau geschändet und mehrfach genötigt haben. Die Rede ist von einem Basler (65). Wie die «Basler Zeitung» unter Berufung auf eine Mitteilung des Kantonsgerichts Baselland vom Donnerstag berichtet, wurde der ehemalige Beamte jetzt schuldig gesprochen.

Und das, obwohl die Erstinstanz ihn im August 2021 vollumfänglich freigesprochen hatte. Mit dem neuen Urteil vom Donnerstag ist der Freispruch vom letzten Jahr aufgehoben.

Schändung einer Frau, mehrfache Nötigung und falsche Anschuldigung lautet demnach das Urteil vom Donnerstag. Der Mann wurde neben einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 14'400 Franken verurteilt. Der Beschuldigte muss zudem mit Kosten von mehreren 10'000 Franken rechnen.

Das Kantonsgericht Baselland verurteilte einen Basler, weil er eine Frau geschändet hatte.
Foto: Screenshot Basel-Landschaft

Er wollte sie auch vergewaltigen

Der Privatklägerin hatte die Erstinstanz keinen Glauben geschenkt. Für den Präsidenten des Kantonsgerichts, Dieter Eglin, ist das unverständlich: «Die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Beschuldigten tendiert dagegen gegen null», so der Gerichtspräsident in der Begründung des abweichenden Urteils. Der ehemalige Beamte habe vor Gericht mehrfach die Unwahrheit gesagt.

Zur Klärung des Falls diente der Polizei lediglich ein langer Chatverlauf zwischen den beiden Parteien. Vor dem Kantonsgericht wies der Angeklagte nicht nur die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück, er bestritt auch, je zu der Frau eine Liebesbeziehung gepflegt zu haben. Es habe sich um ein freundschaftliches Verhältnis gehandelt, so der Ex-Beamte.

In Widersprüche verstrickt

Er habe die Frau nie nackt gesehen und sei zudem seit einem Herzinfarkt 2013 impotent. Sprachnachrichten aus dem Chatverkehr des Beschuldigten stimmen mit diesen Behauptungen jedoch nicht überein.

Auf die einzelnen Vorwürfe wollte der Ex-Beamte jedoch nicht mehr eingehen. Entweder verweigerte er die Aussage oder verwies auf bereits Gesagtes. Trotzdem verstrickte sich der Beschuldigte im Verlauf des Prozesses in zahlreiche Widersprüche. Vor allem die Aussagen in einem Hauptpunkt der Anklage, der Schändung in einem Hotelzimmer, stufte das Gericht als unzutreffend ein.

«Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren lustlos durchgeführt»

Der Ex-Beamte wurde am Ende in drei Punkten schuldig und in vier Punkten freigesprochen. Nachdem das Urteil verkündet wurde, stürmte der Verurteilte – unerlaubterweise – noch vor der Begründung aus dem Saal. Angeblich litt er unter Herzbeschwerden.

Gerichtspräsident Eglin liess es sich zudem nicht nehmen, die Staatsanwaltschaft zu rügen. «Das Verfahren stand von Anfang an unter einem ungünstigen Stern», so Eglin. Dass sich die Staatsanwaltschaft, wie die Verteidigung in der Erstinstanz, für einen Freispruch ausgesprochen hatte, sei ihm zufolge nicht nachvollziehbar. «Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren lustlos durchgeführt.» (dzc)

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