10 Fragen rund ums E-Auto
Wie komme ich als Mieter zu einer Ladestation?

Das Laden ist Anliegen Nummer eins bei E-Autos – gerade bei Mietenden. Aber auch wer eine Liegenschaft besitzt, kommt um das Thema nicht herum. Hier gibts Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 27.06.2023 um 01:30 Uhr
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Aktualisiert: 22.03.2024 um 17:48 Uhr
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Etwas, das sich viele wünschen: Elektroladestationen in der Garage.
Foto: Valeriano Di Domenico


1. Warum überhaupt ein E-Auto fahren?

E-Mobilität lohnt sich für die Umwelt, aber auch finanziell. Strom ist günstiger als Benzin, zusätzlich sind E-Autos von der Automobilsteuer befreit. Und: E-Autos sind auch in Bezug auf Service- und Betriebskosten kostengünstiger. Der Kaufpreis von Elektroautos ist zwar bis zu 20 Prozent höher. Tiefe Energie- und Servicekosten gleichen aber die höheren Anschaffungskosten über die gesamte Besitzdauer aus. Unter Berücksichtigung des Restwertes sind die Gesamtkosten über die gesamte Besitzdauer deshalb klar niedriger (Quelle: EnergieSchweiz).

2. Ist der Ladestrom wirklich sauber?

Immer wieder ist zu hören, dass der Strom für E-Autos gar nicht sauber ist. Das mag für andere Länder mit Strom aus Kohle oder Gas stimmen. Doch der Strommix in der Schweiz ist einer der grünsten in Europa. Laut Bundesamt für Energie stammen aktuell 62 Prozent des Schweizer Stroms aus erneuerbarer Energie, zumeist Wasserkraft. Notabene hat sich auch die Strommangellage entschärft und dürfte künftig kein Faktor bei der E-Mobilität sein.

3. Wie kommen Mietende zu einer Ladestation?

Wer zur Miete wohnt, hat häufig keine Ladestation in der Tiefgarage oder im Quartier. Das E-Auto ab einer Haushaltssteckdose zu laden, ist gesetzlich jedoch nicht erlaubt. Denn ein Elektrofahrzeug lädt mit bis zu 11 kWh – dafür sind in jedem Fall speziell dafür vorgesehene Stromanschlüsse nötig. Was also tun? «Wir empfehlen, mit der Verwaltung oder dem Hausbesitzer das Gespräch zu suchen», rät E-Mobilitätsexperte Peter Arnet von der BKW. Die Chancen, auf offene Ohren zu stossen, seien gut: «Viele Vermietende kennen das Problem und sind daran interessiert, für alle Seiten eine gute Lösung zu finden».

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4. Was kann ich tun, wenn sich mein Vermieter oder andere im Haus querstellen?

Aktuell leider wenig. Der Immobilienbesitzer ist in seiner Entscheidung frei und kann nicht dazu gezwungen werden, eine Ladeinfrastruktur zu installieren. Anders liegt der Fall bei Uneinigkeit unter Stockwerkeigentümern. Hier reicht ein Mehrheitsbeschluss, damit eine Ladeinfrastruktur gebaut wird – und alle ihren Anteil an der Investition bezahlen müssen.

5. Habe ich ein grundsätzliches Recht auf Laden?

Nein, ein Recht auf Laden gibt es nicht. Zwar laufen politischen Vorstösse in diese Richtung, Stand heute sind Mietende aber auf den Goodwill der Vermietenden angewiesen. Juristin Annekäthi Krebs vom Schweizer Hauseigentümerverband HEV sagt: «Wir empfehlen unseren Mitgliedern grundsätzlich, eine Grundinfrastruktur mit Lastmanagement zu erstellen und den Mietenden den Endausbau und die Errichtung einer Ladestation zu bewilligen».

6. Darf ich eine Ladestation selbst installieren?

Nein, ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen keine elektrischen Installationen eingerichtet werden. Ohnehin sind solche Installationen eine Angelegenheit für Fachpersonal.

7. Wie willig sind Vermietende, Ladestationen für die Mieterschaft einzurichten?

Die gute Nachricht ist: Es geht voran, Wille und Nachfrage steigen. «Wir haben vermehrt Anfragen von Immobilieneigentümern oder Verwaltungen mit kleineren oder grösseren Garagen zum Thema. Wir führen dazu auch Kurse durch, die jeweils ausgebucht sind», bestätigt Annekäthi Krebs. Auch Peter Arnet sagt: «Die Anfragen haben in jüngster Zeit stark zugenommen, viele Immobilienbesitzerinnen und Anbieter sind regelrecht unter Wasser.»

8. Was sollen Vermietende tun, wenn sie eine Ladeinfrastruktur einrichten möchten?

Es gibt keine generelle Lösung, die für alle Gebäude geeignet ist. Gegebenheiten und Bedürfnisse müssen im Einzelfall berücksichtigt werden. «Wir raten Vermietenden, zuerst die Kapazität der Gebäudeanlage abzuklären und sich bei der Wahl der Erschliessungsvariante von einer Fachperson beraten zu lassen und Offerten einzuholen», sagt Annekäthi Krebs. Erfahren Sie hier mehr über Lade-Lösungen für Mehrfamilienhäuser und Einstellhallen.

Vom Einfamilienhaus bis zur Firmengarage: Es gibt für alle Gebäude und Situationen eine passende Ladelösung.
Foto: Valeriano Di Domenico

9. Wie kompliziert ist die Installation von Ladestationen?

Je nach Grösse der Einstellhalle sind Stromkreisläufe relativ schnell eingebaut. Peter Arnet: «Wir empfehlen, separate E-Mobilitätszähler einzubauen und danach in der Garage oder Einstellhalle eine Ringleitung einzurichten. Das erleichtert das Energiemanagement und die Installation der Ladeeinrichtung für das E-Auto enorm.»

10. Warum sollen Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien jetzt für die Mietenden aufrüsten?

Auch wenn sie (noch) nicht gesetzlich vorgeschrieben sind: Dass an Lademöglichkeiten für Mietende kaum ein Weg vorbeiführt, ist klar. «Den Entscheid, ob Immobilieneigentümer eine Ladeinfrastruktur erstellen wollen, haben sie in eigener Verantwortung zu treffen. Aufgrund der Wertvermehrung und der steigenden Nachfrage erachten wir die Errichtung einer Grundinfrastruktur mit Lastmanagement aber als sinnvoll», sagt Krebs. Auch Peter Arnet betont: «E-Mobilität ist die Zukunft. Am Thema Laden kommen Immobilienbesitzer und Vermietende früher oder später sowieso nicht vorbei.» 

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Dieser Beitrag wurde vom Ringier Brand Studio im Auftrag eines Kunden erstellt. Die Inhalte sind journalistisch aufbereitet und entsprechen den Qualitätsanforderungen von Ringier.

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