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Warum geben Firmen die E-ID heraus?
«Bei der Digitalisierung ist der Staat kein Spezialist»

Bei Onlinediensten gehts um persönliche Daten – und um Geld. Wer soll die sensiblen Daten verwalten? Der Spezialist für Digitalrecht und Rechtswanwalt Dr. Rolf Auf der Maur im Interview.
Publiziert: 29.01.2021 um 01:11 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2021 um 21:29 Uhr
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Impf-Register, BAG-Meldelisten, Armee im Homeoffice: Der Bund kämpft mit Problemen, das Vertrauen in seine digitale Fähigkeiten leidet. Private schneiden besser ab. Die Frage wer digital fitter ist, beherrscht derzeit auch die Debatte rund um das Gesetz zur elektronischen Identität (E-ID) über das im März abgestimmt wird.

Bei der E-ID wird vor allem diskutiert, wer Daten verwalten darf. Warum?
Dr. Rolf Auf der Maur: Die Diskussion um die neuen Nutzungsbedingungen von Whatsapp zeigt, dass die Bevölkerung die Nutzung ihrer Daten zunehmend kritisch hinterfragt. Wenn es um einzelne Anwendungen geht, können Nutzer abwägen ob Vorteile wie Benutzerfreundlichkeit überwiegen oder die Privatsphäre wichtiger ist. Bei der elektronischen Identität (E-ID) ist der Vorteil abstrakter. Deshalb sind die Leute wohl skeptischer. Viele verwechseln die E-ID wegen dem Namen mit einem amtlichen Ausweis. Die E-ID ersetzt aber weder Pass noch Identitätskarte, sondern sie erleichtert die Identifikation bei Online-Transaktionen, sei es mit Firmen oder mit Amtsstellen.

Der Nutzen einer geprüften E-ID ist unbestritten. Aber warum macht das nicht der Staat?
Es hat sich gezeigt, dass es gerade bei technologisch komplexen Abläufen effizienter und sicherer ist, wenn der Staat diese Leistung auslagert und sich auf die Kernaufgabe konzentriert. Das ist hier die Verifizierung der Identität durch das Bundesamt für Polizei. Der Staat ist im Bereich der Digitalisierung kein Spezialist. Banknoten werden auch nicht vom Bund selber gedruckt – das macht Orell Füssli.

Warum soll ich einem privaten Anbieter meine Daten anvertrauen?
Das machen wir fast jeden Tag. Können Sie sich daran erinnern, wem Sie online zum letzten Mal Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum angegeben haben? Mit der E-ID findet die Verwendung dieser Daten in einem sehr begrenzten Rahmen statt.

Abstimmung zum E-ID-Gesetz

Mit dem Gesetz zur staatlich anerkannten und geprüften, elektronischen Identität (E-ID) wird die Grundlage zu einer einheitlichen und sicheren Identifikation im digitalen Raum geschaffen.

Bundesrat, Parlament, Kantone und Gemeinden stehen hinter dem E-ID-Gesetz und empfehlen ein JA. Bei Ablehnung laufe die Schweiz Gefahr mehrere Jahre ohne Lösung dazustehen und bei elektronischen Identifizierungsdiensten keine verbindlichen Regeln für den Datenschutz zu haben, so die Befürworter.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.

Mit dem Gesetz zur staatlich anerkannten und geprüften, elektronischen Identität (E-ID) wird die Grundlage zu einer einheitlichen und sicheren Identifikation im digitalen Raum geschaffen.

Bundesrat, Parlament, Kantone und Gemeinden stehen hinter dem E-ID-Gesetz und empfehlen ein JA. Bei Ablehnung laufe die Schweiz Gefahr mehrere Jahre ohne Lösung dazustehen und bei elektronischen Identifizierungsdiensten keine verbindlichen Regeln für den Datenschutz zu haben, so die Befürworter.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.

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Erste Kantone haben bereits E-IDs im Einsatz. Wozu nun das E-ID-Gesetz?
Der Nutzen der E-ID steigt mit jedem, der sie einsetzt. Wenn jeder Kanton eigene Regeln aufstellt, wird die kritische Masse nie erreicht. Dann werden weiterhin andere Staaten bezüglich Digitalisierung an uns vorbeiziehen.

Ist die E-ID wirklich wichtig für den Fortschritt der Digitalisierung?
Es ist paradox: Wir erwarten als Bürger, dass wir unsere Anliegen mit dem Staat online erledigen können. Damit der Staat aber Dienstleistungen online anbieten kann, muss er sicherstellen, dass er wirklich mit der entsprechenden Person interagiert. Dazu braucht es eine E-ID.

Es heisst, im E-ID-Gesetz sei der Datenschutz strenger. Inwiefern?
Damit ein E-ID-Anbieter überhaupt tätig werden darf, muss er eine Überprüfung der Datenschutzkonformität einschliesslich Datensicherheit durch den Bund bestehen. Der Zweck der Datenbearbeitung ist überdies auf die im E-ID-Gesetz definierte Identifizierung und Authentifizierung begrenzt. E-ID-Anbieter oder Dienstleister wie Firmen oder Behörden dürfen die Daten also nicht für andere Zwecke nutzen.

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