Obwohl es Modelle mit Zulassung gibt
Auf der Strasse verbotene E-Scooter weiter im Verkauf

Fast alle grossen Händler haben weiterhin massenhaft E-Scooter im Angebot, die man nicht auf der Strasse fahren darf. Unvorsichtigen Käufern droht eine Verzeigung.
Publiziert: 20.06.2019 um 22:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.07.2020 um 09:05 Uhr
Das Xiaomi M365 fährt 5 km/h zu schnell und ist damit auf Schweizer Strassen nicht zugelassen – wird aber trotzdem rege gekauft.
Foto: zvg
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Lorenz Keller

Seit gut einem Jahr sind in der Schweiz E-Scooter erhältlich, die legal im Strassenverkehr bewegt werden dürfen. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für ein Velo.

Doch nach wie vor verkaufen die Händler in der Schweiz massenhaft E-Scooter, die nicht den Anforderungen entsprechen. Bei Galaxus haben 20 von 70 Modellen eine Strassenzulassung, bei Brack 2 von 22, bei Microspot 8 von 18. Auch bei Interdiscount, Media Markt oder Aldi findet man viele Elektro-Trottinette, die nicht für den Verkehr zugelassen sind.

Immerhin weisen die Händler deutlich darauf hin, dass Elektro-Trottinette ohne Strassenzulassung nur auf Privatgrund gefahren werden dürfen. Und diese Warnung ist durchaus ernst zu nehmen.

Es droht nicht nur eine Busse, sondern sogar eine Verzeigung

Denn wird man von der Polizei erwischt, gibts nicht nur einfach eine Busse, sondern es droht eine Verzeigung wegen Lenken eines Motorfahrzeugs ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung und Lenken eines Motorfahrzeugs ohne Fahrausweis. Die Stadtpolizei Zürich hat in den letzten Jahren jeweils 15 bis 30 illegale E-Scooter auf der Strasse angehalten.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA weist zudem darauf hin, dass der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht zumindest reduziert ist, wenn der Fahrer einen schweren Unfall verursacht.

Dabei sind die Anforderungen in der Schweiz nicht wirklich hoch. E-Scooter gelten als «Leicht-Motorfahrräder». Sie brauchen Licht, Glocke und Bremsen und dürfen maximal 20 Stundenkilometer schnell sein, mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer. Die Leistung des Motors darf zudem 500 Watt nicht überschreiten. Eine Typenprüfung oder eine eigentliche Zulassung gibt es nicht.

Händler schieben Verantwortung ab

Doch warum werden trotzdem noch E-Trottis verkauft, die man auf der Strasse nicht fahren darf? Verschiedene Händler wie Digitec, Media Markt oder Brack geben an, dass es eine Nachfrage nach dieser Kategorie gebe. Die Verantwortung trage der Kunde, es werde aber darauf hingewiesen, ob ein Zweirad eine Zulassung hat oder nicht.

«E-Scooter sind momentan sehr gefragt. Die Anzahl verfügbarer Modelle mit Strassenzulassung ist aber aktuell limitiert», sagt Monika Sachs von Interdiscount. Bei Galaxus heisst es: «Unsere Aufgabe ist es, umfassend über die Produkte zu informieren.» Der Kunde könne dann selber entscheiden, ob er einen Roller mit oder ohne Zulassung kaufen wolle.

Allerdings sind die Händler teilweise übervorsichtig. «Tatsächlich haben viele der bei uns angebotenen E-Trottis eine Strassenzulassung, was auf der Website aktuell jedoch noch nicht in jedem Fall kommuniziert wird», schreibt etwa Sebastian Kestel von Brack auf Anfrage.

Derzeit würden alle Modelle überprüft. Dort, wo die Vorschriften erfüllt sind, werde dann die Strassenzulassung explizit erwähnt. Auch Aldi sagt, dass der als Aktion verkaufte Scooter über alle Merkmale verfüge, um im Strassenverkehr genutzt zu werden. «Dennoch ist auf unseren E-Scootern aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen der Hinweis aufgeführt, dass er nur auf privatem Gelände genutzt werden darf.»

Zurzeit herrscht weltweit Regel-Wildwuchs

Aber es gibt durchaus ein generelles Umdenken. Etwa bei Media Markt, wo der Geschäftsbereich gerade überprüft wird. Laut den Verantwortlichen ist dabei ein Thema, dass in Zukunft nur noch E-Scooter mit Strassenzulassung vertrieben werden sollen. Und auch Interdiscount verspricht: «Wir werden vermehrt Produkte mit Strassenzulassung anbieten, sobald diese verfügbar sind.»

Warum passen die Hersteller ihre Scooter nicht den Regeln an? Jessica Stingl vom Schweizer Hersteller Micro gibt zu bedenken, dass die Produkte in 80 Länder verkauft werden. «Momentan herrscht noch ein Regel-Wildwuchs», sagt sie. Da sich die Vorgaben in Europa und der Schweiz vereinheitlichen, werde nun alles einfacher. «In Zukunft werden deshalb auch alle Micro Scooter in der Schweiz und Europa für die Strasse zugelassen sein.»

So fahren Sie legal E-Scooter
  • Strassenzulassung: Der E-Scooter braucht Licht, Glocke und Bremsen. Er darf maximal 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Der Motor darf nicht stärker als 0,5 kW sein.
  • Führerausweis: Ab 16 Jahren ohne Führerausweis, von 14 bis 16 Jahren Kategorie M.
  • Velohelm: Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Verkehrsregeln: Elektro-Trottinette sind Velos gleichgestellt. Die Benützung von Radwegen und Radstreifen ist obligatorisch. Wo Velos verboten sind, darf man auch mit dem Scooter nicht fahren.
  • Fahren auf Privatgrund: Ohne Strassenzulassung darf man E-Scooter nur auf einem abgesperrten Areal fahren. Achtung: Auch Privatgrund kann eine öffentliche Verkehrsfläche sein, etwa wenn er für verschiedene Personen frei zugänglich ist, wie zum Beispiel der Parkplatz eines Grossverteilers.
  • Merkblatt: Alle Regeln und Infos gibts auch im Merkblatt von Stadt- und Kantonspolizei Zürich oder direkt beim Bundesamt für Verkehr, als PDF zum Herunterladen.
  • Strassenzulassung: Der E-Scooter braucht Licht, Glocke und Bremsen. Er darf maximal 20 km/h schnell sein, mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Der Motor darf nicht stärker als 0,5 kW sein.
  • Führerausweis: Ab 16 Jahren ohne Führerausweis, von 14 bis 16 Jahren Kategorie M.
  • Velohelm: Nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
  • Verkehrsregeln: Elektro-Trottinette sind Velos gleichgestellt. Die Benützung von Radwegen und Radstreifen ist obligatorisch. Wo Velos verboten sind, darf man auch mit dem Scooter nicht fahren.
  • Fahren auf Privatgrund: Ohne Strassenzulassung darf man E-Scooter nur auf einem abgesperrten Areal fahren. Achtung: Auch Privatgrund kann eine öffentliche Verkehrsfläche sein, etwa wenn er für verschiedene Personen frei zugänglich ist, wie zum Beispiel der Parkplatz eines Grossverteilers.
  • Merkblatt: Alle Regeln und Infos gibts auch im Merkblatt von Stadt- und Kantonspolizei Zürich oder direkt beim Bundesamt für Verkehr, als PDF zum Herunterladen.
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