Elektro-Trotti im ÖV
Darf ich meinen E-Scooter ohne Billett mit in den Zug nehmen?

Sie sind im Trend, die Trottinetts und Kickboards mit Elektromotor. Doch darf ich sie auch im Zug, Bus oder Tram mitnehmen? Und muss ich dafür ein Billett lösen? BLICK hat nachgefragt.
Publiziert: 14.12.2018 um 11:04 Uhr
Lorenz Keller
Lorenz KellerDigital-Redaktor

Klein, kompakt und 20 km/h schnell – Elektro-Scooter oder Trottinett mit Stromantrieb sind ideal für die sogenannte «letzte Meile». Also etwa den Weg vom Bahnhof nach Hause oder von der Bushaltestelle zum Arbeitsplatz. Auch sonst sind die Zweiräder mit Akku und Elektromotor ideal für kurze Strecken, auch weil sie leichter, kompakter und weniger schwer sind als ein Velo.

Seit diesem Frühling gibts zudem die ersten Modelle mit offizieller Strassenzulassung. Man darf also diese Kickboards, die unter anderem Licht, Bremsen und eine Glocke haben müssen, wie ein Velo fahren. An Weihnachten dürften daher wohl einige dieser E-Mobile verschenkt werden.

Doch wer den Elektro-Scooter als Ergänzung zum ÖV nutzt, will ihn eventuell ja auch im Zug, Bus oder Tram mitnehmen. Darf man das? Und braucht es dafür ein Billett? BLICK hat nachgefragt.

Elektro-Scooter mit Strassenzulassung gibts in der Schweiz für rund 500 bis 1000 Franken.
Foto: zVg
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Das ist im neuen Tarif geregelt, der seit dem Fahrplanwechsel vom 9. Dezember gilt – und zwar für den gesamten öffentlichen Verkehr in der Schweiz, der in der nationalen Tariforganisation namens «ch-direct» zusammengeschlossen ist.

Am besten zusammenklappen und in die Tasche stecken

Auch hier ist der Elektro-Scooter dem Velo gleichgestellt. Fahrgeräte können zusammengeklappt und verpackt gratis transportiert werden. So kann man sein Trottinett also etwa in einer Tasche oder einer Transporthülle ähnlich einem Velo- oder Skibag ohne Zusatzbillett mitnehmen.

«Kleine Trottinetts» können gar in jedem Fall gratis im Zug oder Bus mitgenommen werden. «Als kleine Trottinetts gelten aber eher solche von Kindern, die etwa bis zum Knie reichen», präzisiert Thomas Ammann von «ch-direct». Er betont aber auch, dass es bis jetzt selten bis nie Rückmeldungen des Kontrollpersonals gab, der Scooter-Transport also in der Praxis bisher keine Probleme verursachte.

«In der Regel sind die Unternehmen hier auch kulant, solange die Scooter keine Durchgänge und Fluchtwege versperren und genug Platz im Fahrzeug vorhanden ist», sagt Thomas Ammann. Im Zweifelsfalle sollten die Kunden vor dem Einstieg den Chauffeur oder das Kontrollpersonal kontaktieren.

Zusammenfassend: Wer keine Diskussionen mit dem Kondukteur haben will, muss seinen Scooter zusammenklappen und in eine Tasche stecken. Sonst braucht es – zumindest theoretisch – ein Velo-Billett. Die genauen Tarifbestimmungen findet man übrigens auf der Webseite von «ch-direct».

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