Abstimmung zum E-ID-Gesetz
Darum brauchen wir eine elektronische Identität

Eine staatlich geprüfte, sichere ID für alle Geschäfte im Internet statt dutzende Logins und Passwörter? Die E-ID bringt diese Lösung in die Schweiz.
Publiziert: 15.01.2021 um 01:56 Uhr
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Aktualisiert: 26.01.2021 um 15:40 Uhr
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Nie wurde die Dringlichkeit digitaler Lösungen deutlicher als im Corona-Jahr: Der Lockdown zwang fast 50 Prozent der Arbeitnehmer ins Homeoffice – Onlinedienste boten Zugang zum Einkaufen, Arbeiten und Kommunikation. Die Digitalisierung machte einen riesigen Sprung vorwärts. Nur eines ist immer noch gleich: Wer online unterwegs ist, braucht dutzende Benutzernamen, Passwörter und Logins. Die Sicherheit der Daten ist nicht immer gewährleistet, die aktuellen Lösungen zur Identifikation von Personen sind kaum reguliert, und einige Dinge können schlicht noch nicht digital erledigt werden, weil es eine Unterschrift oder ein amtliches Dokument braucht. Im besten Fall ist es via Umweg über ausdrucken, ausfüllen, einscannen und senden möglich. Die elektronische Identität löst all diese Probleme.

Wozu eine E-ID?
Die elektronische ID (E-ID) ist eine staatlich geprüfte, digitale Identität. Sie garantiert den sicheren Zugang zu Behörden, Banken, Shops und sogar zu politischen Geschäften. Auch die Unterzeichnung von Verträgen wird mit der E-ID möglich. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger sagt: «Jede Bank, jedes Unternehmen, jede Verwaltung, die auf ein vertrauenswürdiges Login angewiesen ist, braucht heute eine eigene Lösung. Die E-ID hingegen bringt eine gesetzliche Standardisierung der technischen Sicherheit und des Datenschutzes.»

Foto: Shutterstock
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Wie funktioniert die E-ID?
Das von Bundesrat und Parlament ausgearbeitete Gesetz schafft Regeln und Rechtssicherheit für die elektronische Identität. Die E-ID ist freiwillig. Sie ist kein digitaler Pass, sie dient einzig der sicheren, elektronischen Identifikation im Internet. Mittels der E-ID können etwa Altersüberprüfungen gemacht oder auch Verträge abgeschlossen werden. Dabei werden Nutzende der E-ID immer im Voraus angefragt, ob ihre Daten für den vorgesehenen Zweck freigegeben werden dürfen. Wer die E-ID benutzt, hat immer die volle Kontrolle über die eigenen Daten.

Wer gibt die E-ID heraus?
Der Bund ist für die amtliche Bestätigung der Identität zuständig. Das kann nur er. Der Bund prüft und kontrolliert die Anbieter. Herausgegeben wird die E-ID von privaten Schweizer Organisationen, Kantonen oder Gemeinden. Dies garantiert die nötige Flexibilität bei der Anwendung.

Abstimmung zum E-ID-Gesetz

Mit dem Gesetz zur staatlich anerkannten und geprüften, elektronischen Identität (E-ID) wird die Grundlage zu einer einheitlichen und sicheren Identifikation im digitalen Raum geschaffen.

Bundesrat, Parlament, Kantone und Gemeinden stehen hinter dem E-ID-Gesetz und empfehlen ein JA. Bei Ablehnung laufe die Schweiz Gefahr mehrere Jahre ohne Lösung dazustehen und bei elektronischen Identifizierungsdiensten keine verbindlichen Regeln für den Datenschutz zu haben, so die Befürworter.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.

Mit dem Gesetz zur staatlich anerkannten und geprüften, elektronischen Identität (E-ID) wird die Grundlage zu einer einheitlichen und sicheren Identifikation im digitalen Raum geschaffen.

Bundesrat, Parlament, Kantone und Gemeinden stehen hinter dem E-ID-Gesetz und empfehlen ein JA. Bei Ablehnung laufe die Schweiz Gefahr mehrere Jahre ohne Lösung dazustehen und bei elektronischen Identifizierungsdiensten keine verbindlichen Regeln für den Datenschutz zu haben, so die Befürworter.

Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 7. März 2021 statt.

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Warum eine Schweizer E-ID?
Es ist eine reine Schweizer Lösung, die Identifizierungsdienste ausländischer Techkonzerne fallen weg: Die geprüfte und sichere elektronische Identität ersetzt ­Passwörter und Logins. Damit lassen sich Amtsgeschäfte erledigen, Verträge ab­schlies­sen, Altersprüfungen machen ohne zeitraubende Umwege wie Ausdrucken, ­Kopieren, Einscannen. Zudem ist der ­Datenschutz geregelt: Alle Daten müssen in der Schweiz nach Schweizer Recht gespeichert werden. Besitzer der E-ID bestimmen, wer welche Daten einsehen darf. Die E-ID bringt mehr Kontrolle und Transparenz, bietet Schutz vor Identitätsbetrug.

Der Datenschutz
Die Vorschriften zum Datenschutz sind bei der E-ID strenger als üblich. Die Daten dürfen für keinen anderen Zweck verwendet werden. E-ID-Anbieter dürfen die Daten nicht Dritten weitergeben. Es ist auch verboten, die Daten zu kommerzialisieren.

Was bringt die E-ID?
Das E-ID-Gesetz ist für die Digitalisierung und den Wirtschaftsstandort wichtig. Andere Länder seien uns Jahre voraus, sagt Nicolas Bürer von digitalswitzerland. Die E-ID bringe auch für E-Government und die Wahrnehmung politischer Rechte Vorteile, so Bürer. Die Corona-Krise hat uns gezeigt: Die Digitalisierung ist enorm wichtig, dabei zählt neben der Zuverlässigkeit auch das Tempo.

Die Kritik
Obschon die Kontrolle und die Identitätsprüfung in der Hoheit des Bundes liegen, haben Organisationen das Referendum ergriffen. Sie wollen nicht, dass private Unternehmen die E-ID herausgeben, sondern verlangen eine vollstaatliche Lösung. Aus Sicht von Bundesrat und Parlament wäre dies die schlechtere Lösung, weil Kosten und Betrieb beim Staat lägen. Zudem verlangen die internationalen WTO-Verträge eine öffentliche Ausschreibung. Somit könnte ein ausländisches Unternehmen den Zuschlag erhalten. Mit dem verabschiedeten Gesetz bleiben sämtliche Daten in Schweizer Hand. Für den Bund ist die Zusammenarbeit mit privaten Partnern, Kantonen und Gemeinden die bessere und zukunftsfähigere Lösung. Die Aufgabenteilung stelle die Flexibilität für technologische Veränderungen und Entwicklungen sicher und ermögliche eine breite Nutzung.



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