Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem «Beobachter»
Blaue Zone: «Ab wann darf ich die ganze Nacht parkieren?»

In der Blauen Zone darf man normalerweise ab 18.00 Uhr die ganze Nacht parkieren. Gilt dafür die eingestellte oder die effektive Ankunftszeit?
Publiziert: 18.05.2022 um 15:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.06.2023 um 14:39 Uhr
Monika Huber und Daniel Leiser

Diese Unterscheidung zwischen effektiver und eingestellter Ankunftszeit ist auch beim Beobachter-Beratungszentrum eine häufig gestellte Frage. Deshalb das Wichtigste zuerst: Gleich nach dem Abstellen deines Autos in der Blauen Zone musst du die Ankunftszeit auf der Parkscheibe immer auf die nächste Halbstunden-Markierung stellen.

Die maximal erlaubte Parkzeit in der Blauen Zone beträgt grundsätzlich zwischen 60 und 90 Minuten. Kommst du zum Beispiel um 10.05 Uhr an, stellst du die Parkscheibe auf 10.30 Uhr, darfst also bis 11.30 Uhr parkieren. Dasselbe gilt aber auch, wenn du deinen Wagen erst um 10.25 Uhr abstellst.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Und nun konkret zu deiner Frage: In Blauen Zonen darfst du an Werktagen (Montag bis Samstag) bei einer effektiven – also nicht nur eingestellten – Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.29 Uhr bis 14.30 Uhr parkieren, bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 07.59 Uhr bis 09.00 Uhr. Nicht nur das: Zwischen 19.00 und 7.59 Uhr musst du nicht einmal eine Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe deponieren, sofern du sicher bist, dass du am anderen Morgen vor 08.00 Uhr wieder wegfährst.

Bei welcher Ankunftszeit darf ich in der blauen Zone die ganze Nacht parkieren?
Foto: Shutterstock/Paul Seewer
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Fazit: Erst ab einer Ankunftszeit von 18.00 Uhr darfst du dein Auto bis am anderen Morgen um 09.00 in der Blauen Zone stehen lassen. Davon ausgenommen sind die Sonn- und Feiertage. Dort gilt eine zeitliche Parkbeschränkung nur, wenn eine Zusatztafel dies signalisiert.

Übrigens kommt die Parkscheibe auch ausserhalb der Blauen Zone zum Einsatz: Hat es auf einem Parkfeld/-platz zum Signal «Parkieren auf Zeit» (weisses «P» auf blauem Grund) eine Zusatztafel, wonach das Parkieren nur für eine bestimmte Parkzeit erlaubt ist, musst du die Parkscheibe nach dem gleichen System einstellen und gut sichtbar hinter der Frontscheibe deponieren oder am Motorrad anbringen – ansonsten riskierst du eine Ordnungsbusse von 40 Franken.

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