TCS-Ratgeber Oldtimer: Mindestens 30 Jahre alt und original müssen sie sein
Oldtimer oder nicht?

Ist das ein Autoklassiker oder kann das weg: Was muss ein Auto erfüllen, damit es statt als einfache Occasion als Oldtimer eingestuft wird?
Publiziert: 14.09.2018 um 16:00 Uhr
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Aktualisiert: 16.10.2020 um 10:11 Uhr
Das TCS-Expertenteam

Ich habe ein seit 1992 eingelöstes Auto geerbt, das gut im Schuss ist und nur wenige Kilometer auf dem Zähler hat. Was sind die Voraussetzungen für eine Zulassung als Oldtimer?
Werner Keller, Zürich

Was ist ein Oldtimer?

Sie müssten das Auto bei der Motorfahrzeugkontrolle als «Veteranenfahrzeug» prüfen lassen, was allerdings erst in rund zwei Jahren möglich ist. Denn als Veteran können nur Fahrzeuge geprüft werden, deren erste Inverkehrssetzung mindestens 30 Jahre zurück liegt. Auf der Homepage des Strassenverkehrsamts oder auf Anfrage erhalten Sie dort alle relevanten Infos.

Nur optisch und technisch einwandfreie Fahrzeuge erhalten den Veteranenstatus.
Foto: Oldtimergalerie

Optisch und technisch einwandfrei

Als Mindestalter für eine Oldtimerzulassung gelten 30 Jahre, daher ist dieser Renault 4 CV Champs Elysees von 1955 ein Oldtimer.
Foto: Oldtimergalerie

Wichtig: Das Auto muss in der originalen, ursprünglichen Ausführung, in optisch und technisch einwandfreiem Zustand vorgeführt werden. Toleriert werden nur Gebrauchsspuren, die sich trotz sorgfältiger Pflege nicht vermeiden liessen. Bei nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen oder Tuning-Massnahmen wird es schwierig, eine Veteranen-Zulassung zu erhalten. Zur Beurteilung der Authentizität und des Allgemeinzustands kann das Strassenverkehrsamt zusätzliche Unterlagen wie FIVA-ID-Card verlangen. Infos gibt es dazu bei der Swiss Historic Vehicle Federation (www.shvf.ch).

Eine jährliche Laufleistung von bis zu 3000 Kilometer wird toleriert.
Foto: Mercedes-Benz

Limitierte Kilometerleistung

Achtung: Für Veteranenfahrzeuge gelten einige Sonderregelungen. So sollten sie nicht regelmässig als Alltagsfahrzeug und nur für private Zwecke eingesetzt werden. Eine jährliche Laufleistung von 2000 bis 3000 Kilometern wird toleriert, Nachprüfungsintervalle auf bis zu sechs Jahre ausgedehnt. Und je nach Kanton lassen sich sechs bis beliebig viele Veteranenfahrzeuge mit einem Wechselschild einlösen.

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Dann richte sie an: Redaktion BLICK, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen Ihnen gerne.

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