Wegen Partys, Sport und Golfen
Jede vierte Konstanzer Corona-Busse geht an Schweizer

Die Konstanzer Polizei hat dieses Jahr 404 Corona-Bussen verteilt – rund ein Viertel davon geht an Personen aus der Schweiz. Denn viele von ihnen halten sich nicht an die deutschen Corona-Massnahmen.
Publiziert: 08.05.2021 um 12:38 Uhr
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Aktualisiert: 08.05.2021 um 14:39 Uhr

Nächtliche Ausgangssperren, strenge Kontaktbeschränkungen und Versammlungsverbote: Von diesen Beschränkungen ist der Pandemie-Alltag im deutschen Bundesland Baden-Württemberg geprägt. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Busse.

Alleine das Konstanzer Ordnungsamt hat seit Beginn des Jahres 404 Bussgeldverfahren eröffnet – 96 davon gegen Personen aus der Schweiz. Das bestätigt die Pressesprecherin Mandy Krüger gegenüber dem «Tagblatt». Sie betont jedoch: «Unter den Gebüssten sind auch deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz.»

96 Bussen für Schweizer

Vor allem das Nicht-Einhalten der Ausgangssperre sei von der Konstanzer Polizei und den Zollbeamten gebüsst worden. Denn in Baden-Württemberg gilt noch immer: Zwischen 22 und 5 Uhr darf das Haus nur für einen triftigen Grund verlassen werden. Nur für Spaziergänge und Joggen gibt es eine Ausnahme, wie Mandy Krüger erklärt. «Bis Mitternacht ist Bewegung mit dem eigenen Haushalt oder alleine im Freien erlaubt, also joggen oder spazieren gehen.»

Die Konstanzer Polizei verteilte seit Anfang des Jahres 404 Corona-Bussen – 96 davon an Menschen aus der Schweiz. (Symbolbild)
Foto: imago images
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Auch Treffen dürfen nur innerhalb des eigenen Haushaltes, mit maximal einer weiteren Person stattfinden. Kommen mehr Leute zusammen, zum Beispiel für Partys zu Hause oder auch unter freiem Himmel, kostet das zwischen 75 und 150 Euro – plus 28,50 Euro Verfahrensgebühren.

Teurer wird es dann, wenn man gegen die Einreiseregelungen verstösst: 200 Euro müssen die Betroffenen dann blechen. Die Schweiz gilt in Deutschland immer noch als Risikogebiet, deswegen benötigt man für die Einreise einen guten Grund, muss vollständig geimpft sein oder sich direkt in Quarantäne begeben.

Teurer Verstoss gegen Einreiseregelungen

Einkaufen und Ausflüge gelten nicht als triftiger Grund, aber grenzüberschreitender Sport an der frischen Luft ist wiederum erlaubt. Pascal Murmann, Pressesprecher des baden-württembergischen Sozialamtes, erklärt die Bedingungen dem «Tagblatt»: «Es muss ausschliesslich die sportliche Betätigung an der frischen Luft im Vordergrund stehen.» Joggen und Radfahren über die Grenze sind also unproblematisch. Wer jedoch mit dem Auto für eine sportliche Betätigung die Grenze überschreitet, muss bei der Rückreise in Quarantäne.

Diese Regelung wurde einem Schweizer Golfer zum Verhängnis. Weil er zum Golfen nach Deutschland kam und sich nicht an die Einreise- und Quarantänevorschriften gehalten haben soll. Das wird normalerweise mit bis zu 300 Euro gebüsst. (aua)

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