Wegen fünf Sexualstraftaten
Neuer Haftbefehl gegen Maddie-Verdächtigen

Gegen den mutmasslichen Entführer der kleinen Maddie ist ein neuer Haftbefehl erlassen worden. Dem deutschen Christian B. (45) werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.
Publiziert: 28.11.2022 um 15:46 Uhr
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Aktualisiert: 28.11.2022 um 16:51 Uhr

Der Deutsche Christian B.* (45) wird verdächtigt, für das Verschwinden der damals dreijährigen Maddie verantwortlich zu sein. Jetzt wurde gegen B. ein neuer Haftbefehl erlassen. Die zuständige Strafkammer habe einen dringenden Tatverdacht für fünf Sexualstraftaten bejaht. Dies teilte das deutsche Landgericht Braunschweig am Montag mit.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Oktober Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand.

Bei B. sei Wiederholungsgefahr gegeben

Eine Vollstreckung des neuen Haftbefehls ist laut Gericht derzeit nicht möglich, weil es dafür der Zustimmung Italiens bedarf. Dort war der Angeschuldigte aufgegriffen worden, bevor er dann nach Deutschland ausgeliefert wurde. Die Genehmigung soll durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt werden.

Gegen den deutschen Christian B.* ist ein neuer Haftbefehl erlassen worden.
Foto: AFP
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Derzeit sitzt der 45-Jährige eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam.

Für die Zeit danach sieht die 2. Strafkammer in Braunschweig auch die Haftgründe der Fluchtgefahr und auch der Wiederholungsgefahr gegeben, wie eine Sprecherin erläuterte. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zuständig, da der Verdächtige vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten deutschen Wohnsitz in Braunschweig hatte. (SDA)

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