Syrien
UNO-Sicherheitsrat will Spitäler in Kriegsgebieten schützen

New York – Spitäler in Kriegsgebieten sollen nach dem Willen des UNO-Sicherheitsrats künftig besser geschützt werden. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution verurteilte das höchste UNO-Gremium Angriffe auf Spitäler und deren Mitarbeiter scharf.
Publiziert: 03.05.2016 um 18:34 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 15:56 Uhr

Die Sitzung in New York fand am Dienstag nur Stunden nach Angriffen auf eine Klinik im nordsyrischen Aleppo statt, bei denen mindestens drei Menschen starben. Seit Beginn des Bürgerkriegs kam es in Syrien nach UNO-Angaben zu mehr als 360 Angriffen auf rund 250 medizinische Einrichtungen.

Die Resolution verurteilt Angriffe auf Verwundete und Kranke sowie auf medizinisches und humanitäres Personal scharf. Sie fordert alle beteiligten Parteien eines Konflikts auf, die Bewegungsfreiheit der Betroffenen nicht einzuschränken. Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen werden zudem als Bruch internationalen humanitären Rechts eingestuft.

UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon erklärte, dass solche Angriffe nicht nur in Syrien stattfänden. Auch im Jemen, im Irak und im Südsudan würden Kliniken ins Visier genommen. Zudem war im vergangenen Oktober ein Spital im afghanischen Kundus bei einem Bombardement des US-Militärs zerstört worden - Dutzende Menschen starben dabei.

Die Resolution kam auf Anregung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und der Organisation Ärzte ohne Grenzen (MSF) zustande. Eingebracht wurde sie von fünf nichtständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats: Ägypten, Japan, Spanien, Neuseeland und Uruguay.

«Was wir brauchen, ist ein grundlegender Verhaltenswandel in der Kriegsführung», sagte IKRK-Präsident Peter Maurer. MSF-Präsidentin Joanne Liu sprach in der Sitzung von einer «Epidemie an Attacken auf Gesundheitseinrichtungen». MSF zählte in den vergangenen Monaten alleine 94 Angriffe auf medizinische Einrichtungen in Syrien, die von ihr unterstützt werden.

Das humanitäre Völkerrecht wird zwar von Staaten verhandelt und beschlossen. Seine Regeln gelten aber auch für nicht-staatliche Konfliktparteien.

Vereinfacht besagt es, dass die Mittel, dem Feind zu schaden, nicht unbegrenzt sind. Es gibt etwa illegale Kampfmittel und -methoden. Und wer nicht oder nicht mehr am Kampfgeschehen beteiligt ist, muss geschont und menschlich behandelt werden.

Als wichtigste Abkommen gelten die vier Genfer Konventionen von 1949. Das erste und das zweite Abkommen regeln den Schutz von Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde und zur See. Das dritte Abkommen schützt die Kriegsgefangenen und das vierte Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die Genfer Konventionen wurden von allen Staaten ratifiziert.

Zwei Zusatzprotokolle dem Jahr 1977 ergänzen die Genfer Konventionen. Im zweiten ist der Schutz von Sanitäts- und Seelsorgepersonal sowie von Sanitätseinheiten und -transportmitteln explizit verbrieft: Sie müssen geschont und dürfen nicht angegriffen werden, wie es in Artikel 11 heisst.

Und weiter: Der Schutz darf nur dann enden, wenn Sanitätseinheiten oder -transportmittel ausserhalb ihrer humanitären Bestimmung zu feindlichen Handlungen verwendet werden. «Jedoch endet der Schutz erst, nachdem eine Warnung, die möglichst eine angemessene Frist setzt, unbeachtet geblieben ist.»

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